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300-Millionen-Euro-Skandal um Klärschlammverbrennungsanlage VERA II – CDU fordert Haftungsprüfung und volle Aufklärung bei Hamburg Wasser

Ein weiterer Hamburger Großskandal steht im Raum: Fast 300 Millionen Euro für die neue Klärschlammverbrennungsanlage VERA II – doppelt so teuer wie ursprünglich geplant. Und das nicht wegen äußerer Umstände, sondern wegen hausgemachter Managementfehler, falscher Informationen und fehlender Kontrolle. Hamburg Wasser hat den Aufsichtsrat und damit auch die Bürgerschaft jahrelang fehlerhaft informiert, zentrale Entscheidungen wurden auf unrichtigen Annahmen getroffen, und ein für solche Projekte zwingend vorgeschriebener Lenkungsausschuss wurde erst acht Jahre nach Projektstart eingerichtet.

Die CDU-Fraktion Hamburg zieht nun Konsequenzen Jetzt müssen SPD und Grüne Farbe bekennen: Sind sie für volle Aufklärung und Haftungsprüfung – oder wollen sie ihre eigenen Leute schützen?

Worum es geht – kurz, klar und deutlich:

1. Falsche Information des Aufsichtsrates (2021): Die Geschäftsführung von Hamburg Wasser erklärte gegenüber dem Aufsichtsrat, ab dem 1. Januar 2027 bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zur Klärschlammabnahme. Diese Aussage war nachweislich falsch. Dadurch entstand künstlicher Zeitdruck, und wirtschaftlichere Alternativen – etwa eine abschnittsweise Sanierung oder eine befristete externe Entsorgung bis 2029 – wurden gar nicht weiterverfolgt.

2. Verzögerte Einrichtung eines Lenkungsausschusses: Für ein Projekt dieser Größenordnung wäre ein Lenkungsausschuss von Beginn an zwingend erforderlich gewesen. Dennoch wurde er erst am 25. April 2025 eingerichtet – fast acht Jahre nach Projektstart. Zuvor hatte der Senat mehrfach den Eindruck vermittelt, ein solcher Ausschuss existiere bereits. Interne Mails belegen, dass Mitarbeiter selbst irritiert waren und Unverständnis über das Vorgehen der Geschäftsführung äußerten. Die falsche Information gegenüber der Bürgerschaft wiegt schwer und zeigt ein massives Organisationsversagen.

3. Kostenexplosion durch hausgemachte Fehler: Die Projektkosten von 145 Mio. Euro (2018) stiegen auf rund 297 Mio. Euro (2025) – eine Kostenverdopplung. Rund 74 Mio. Euro dieser Steigerung gehen auf interne Ursachen zurück: Planungsänderungen, Projektverzögerungen, mangelhafte Steuerung. Es handelt sich also nicht um externe Preisentwicklungen, sondern um Managementfehler.

4. Vergleich wegen gestörtem Bauablauf (§ 642 BGB): Hamburg Wasser zahlte 2023 einen Vergleich über 2,1 Mio. Euro, weil der Bauablauf durch eigene Organisationsmängel gestört war. Trotz dieses klaren Eigenverschuldens wurde keine Haftungsprüfung eingeleitet.

5. Widersprüchliche Angaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung: In Senatsdrucksachen wird einerseits behauptet, die Wirtschaftlichkeit sei geprüft worden, andererseits eingeräumt, dass keine eigenständige Prüfung nach § 7 LHO vorlag. Damit fehlt eine belastbare Grundlage für ein 300-Millionen-Euro-Projekt.

6. Unzureichende und teils falsche Beantwortung von Bürgerschaftsanfragen: Mehrere Antworten zur Projektsteuerung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Risikobewertung waren unvollständig oder widersprüchlich. Die Summe dieser Fehlinformationen, Steuerungsdefizite und Kostensteigerungen lässt den Verdacht auf pflichtwidriges oder grob fahrlässiges Verhalten zu.

CDU-Forderung: Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Nicht die Gebührenzahler sollen für Managementfehler aufkommen – sondern die Verantwortlichen.

Deshalb fordert die CDU:

  • Unabhängige Haftungsprüfung – mit vollem Unterlagenzugang und klaren Regressaufträgen.
  • Erweiterte Aktenvorlage – insbesondere zu Entscheidungswegen, interner Kommunikation, Personalmaßnahmen und Kontrolle.

Die zentrale Frage lautet: 👉 Warum wurde die Geschäftsführung freigestellt – und nicht gekündigt?

Mit diesen Initiativen bringt die CDU die entscheidende Frage auf den Punkt: Geht es SPD und Grünen um Aufklärung – oder um Eigenschutz? Denn wer Verantwortung verweigert, belastet die Hamburgerinnen und Hamburger doppelt – finanziell und politisch.