Viele ehemalige Patientinnen und Patienten der geschlossenen Miamedes-Praxen stehen seit Monaten vor demselben Problem: Sie benötigen ihre Patientenakte für die weitere medizinische Behandlung – und kommen trotzdem nicht an ihre Unterlagen.
Besonders unverständlich ist, dass Betroffene zunächst an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verwiesen wurden. Zahlreiche Patienten berichteten mir jedoch, dass sie dort keine konkrete Hilfe erhielten. Deshalb habe ich den Senat erneut gefragt.
Die Antwort zeigt das Ausmaß des Problems: Seit 2025 sind beim Datenschutzbeauftragten bereits 51 Eingaben, Beratungsanfragen und Beschwerden eingegangen. Alle betreffen Patientinnen und Patienten, die ihre Patientenakte nicht erhalten haben oder nicht wussten, an wen sie sich wenden können.
Noch gravierender: Der Datenschutzbeauftragte teilt mit, dass sich die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle derzeit als nicht erreichbar herausgestellt hat. Gespräche mit verschiedenen Stellen, um eine alternative Herausgabe der Patientenakten zu ermöglichen, blieben bislang erfolglos. Der zwischenzeitlich in Aussicht stehende Ansprechpartner hat sich zerschlagen. Nun werde lediglich geprüft, welche weiteren Möglichkeiten es geben könnte.
Der Senat verweist darauf, dass grundsätzlich der Insolvenzverwalter Zugriff auf die Patientenakten habe und verpflichtet sei, diese herauszugeben oder an den weiterbehandelnden Arzt zu übersenden. Sollten Akten nicht auffindbar sein, müsse der Insolvenzverwalter Nachforschungen anstellen. Außerdem könnten Patientinnen und Patienten bei ihrer Krankenkasse eine Patientenquittung anfordern. Diese ersetzt jedoch keine vollständige Patientenakte.
Für die Betroffenen ist diese Situation kaum nachvollziehbar. Wer den Arzt wechseln muss oder sich in laufender Behandlung befindet, ist auf seine medizinischen Unterlagen angewiesen. Dass Monate nach der Praxisschließung noch immer keine verlässliche Lösung existiert und sich die zuständigen Stellen gegenseitig auf Zuständigkeiten verweisen, ist den Patientinnen und Patienten nicht zuzumuten.
Ich werde das Thema weiter verfolgen und mich dafür einsetzen, dass die Betroffenen endlich rechtssicher und unkompliziert Zugang zu ihren Patientenakten erhalten.
So sollte es ursprünglich erfolgen: https://www.sandrokappe.de/patientenakten-der-geschlossenen-miamedes-praxen-so-kommen-betroffene-jetzt-an-ihre-unterlagen/
Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/4556, Antwort des Senats auf Frage 13.

