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Achtung: Ab 2026 greift in Hamburg Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Die Stadt Hamburg setzt mit der ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Katzenschutzverordnung wichtige Maßnahmen zum Schutz freilaufender Katzen um. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Streunern zu stoppen und damit das Leid der Tiere langfristig zu verringern.

Worum geht es konkret?

  • Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Ab einem Alter von fünf Monaten müssen Freigängerkatzen kastriert sein

  • Kennzeichnung und Registrierung: Alle Freigängerkatzen müssen mit einem Mikrochip ausgestattet und in einem anerkannten Haustierregister (z. B. Findefix oder Tasso) registriert sein

  • Frist: Die Regelungen gelten vollständig ab dem 1. Januar 2026. Bis zum 31. Dezember 2025 müssen alle betroffenen Tiere den Vorgaben entsprechen

  • Kosten: Die Ausgaben für Kastration und Chippen tragen die Halter*innen selbst. Die Registrierung ist aktuell kostenfrei

  • Ausgenommen: Katzen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden (Stubentiger), sind von der Verordnung nicht betroffen

  • Finanzielle Unterstützung: Die Stadt fördert weiterhin Kastrationsaktionen, etwa durch Kooperationen mit dem Hamburger Tierschutzverein

Warum ist das wichtig?

In Hamburg wird die Zahl freilebender Katzen auf etwa 10.000 Tiere geschätzt. Häufig sind diese Tiere krank, unterernährt oder verletzt. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen zur weiteren Vermehrung bei, was das Problem langfristig verschärft.

Die Kastration sorgt gleichzeitig für eine Verringerung von Stress, Revierkämpfen sowie Unfällen im Straßenverkehr bei Freigängern. Zudem erleichtern Chip und Registrierung die Rückführung gefundener Tiere zu ihren Halter

Weitere Informationen

Die offizielle Seite der Stadt Hamburg bietet weiterführende Informationen zur Katzenschutzverordnung:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/katzenschutzverordnung-1006006