Wie wird die medizinische Versorgung in Steilshoop während der geplanten Sanierung des Ärztehauses sichergestellt? Diese wichtige Frage ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Eine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage zeigt: Das Bezirksamt setzt darauf, dass die vom Eigentümer geplante Zwischenunterbringung funktioniert. Eine alternative Lösung wird bislang nicht vorbereitet.
Für das Ärztehaus an der Gründgensstraße 26 einschließlich des Sockelgeschosses wird bereits ein Sozialplan durch die Eigentümerin aufgestellt. Grundlage sind die Sanierungsvereinbarung sowie der im April 2026 eingereichte Bauantrag. Alle von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Mieterinnen und Mieter sollen in diesen Sozialplan einbezogen werden.
Offen bleibt allerdings, wo und unter welchen Bedingungen die Ärztinnen und Ärzte während der Arbeiten tatsächlich praktizieren können.
Das ist angesichts des derzeitigen baulichen und hygienischen Zustands des Einkaufszentrums von besonderer Bedeutung. Deshalb habe ich den Senat gefragt, ob die vorgesehenen Flächen überhaupt kurzfristig als Arztpraxen hergerichtet werden können und welche Alternativen vorbereitet werden, falls dies nicht rechtzeitig gelingt. Auch eine gemeinsame Interimslösung, beispielsweise durch temporäre Modul- oder Containerbauten auf dem Grundstück der ehemaligen Kita Pusteblume, wurde ausdrücklich zur Prüfung gestellt.
Bezirksamt geht davon aus, dass die Lösung des Eigentümers funktioniert
Die Antwort fällt knapp aus: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die vom Eigentümer geplante Zwischenunterbringung der Ärztinnen und Ärzte wie vorgesehen stattfinden wird.
Nach der Sanierungsvereinbarung muss der Eigentümer allerdings nur auf seinen eigenen Grundstücken eine Interimslösung anbieten und finanzieren. Für eine Unterbringung auf einem fremden Grundstück steht laut Senat keine Finanzierung zur Verfügung.
Für einzelne Teilflächen wurden bereits Baugenehmigungen zur Umnutzung erteilt. Welche konkreten Arbeiten dort noch notwendig sind und wann diese abgeschlossen werden, bleibt jedoch Sache des Bauherrn. Das Bezirksamt erklärt, darüber hinaus keine „hypothetischen Einschätzungen“ abgeben zu können.
Damit bleibt ein entscheidender Punkt offen: Was passiert, wenn die geplante Zwischenunterbringung nicht rechtzeitig funktioniert?
Gerade bei der medizinischen Versorgung eines ganzen Stadtteils sollte aus meiner Sicht nicht allein darauf vertraut werden, dass alles nach Plan läuft. Eine frühzeitig vorbereitete Alternative könnte verhindern, dass bei Verzögerungen plötzlich Arztpraxen ohne geeignete Räume dastehen.
Die medizinische Versorgung in Steilshoop ist zu wichtig, um erst dann nach einem Plan B zu suchen, wenn Plan A nicht funktioniert.
Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) und Antwort des Senats, Drs. 23/5367 vom 22. September 2026.

