Wenn Menschen an Tierschutz denken, haben sie häufig Bilder von ausgesetzten Hunden oder verwahrlosten Katzen vor Augen. Weniger bekannt ist das sogenannte „Animal Hoarding“ – das krankhafte oder zumindest tierschutzwidrige Ansammeln einer großen Zahl von Tieren. Die Folgen sind für die Tiere oft dramatisch: mangelnde Versorgung, Krankheiten, Verletzungen, schlechte hygienische Bedingungen und erhebliche Belastungen für die Nachbarschaft.
Der Senat teilt nun in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage mit, dass seit 2020 in Hamburg zahlreiche Fälle von Animal Hoarding oder vergleichbaren erheblich tierschutzrelevanten Mehrtierhaltungen bekannt geworden sind. Die Behörden mussten dabei immer wieder Tiere fortnehmen, Haltungsverbote aussprechen oder komplette Tierbestände auflösen.
Besonders auffällig sind die Zahlen aus Harburg. Dort wurden allein im Jahr 2024 acht Fälle bearbeitet. In vielen Fällen mussten Tiere fortgenommen werden. Teilweise wurden zusätzlich Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen. Auch in Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Altona kam es zu entsprechenden Verfahren.
Die Schicksale hinter diesen Zahlen sind bedrückend. Denn wenn Veterinärämter Tiere fortnehmen oder ganze Bestände auflösen müssen, bedeutet dies häufig, dass die Zustände bereits über längere Zeit problematisch waren. Für die betroffenen Tiere bedeutet dies oft Monate oder sogar Jahre unter schlechten Bedingungen. Viele Tiere benötigen anschließend tierärztliche Behandlungen, Kastrationen oder eine vollständige Neuvermittlung.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Behörden nicht nur Tiere fortnehmen mussten. In mehreren Fällen wurden Haltungsuntersagungen ausgesprochen oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dies zeigt, wie schwerwiegend einzelne Verstöße gegen das Tierschutzrecht gewesen sein müssen.
Gleichzeitig wirft die Antwort des Senats Fragen auf. Während für nahezu alle Bezirke Zahlen vorgelegt werden konnten, teilt der Senat mit, dass im Bezirk Eimsbüttel „erheblich tierschutzrelevante Mehrtierhaltungen“ statistisch gar nicht erfasst werden. Für eine Beantwortung hätten dort sämtliche Tierschutzakten der vergangenen Jahre händisch ausgewertet werden müssen. Dies sei innerhalb der Frist für eine Parlamentarische Anfrage nicht möglich gewesen.
Gerade bei einem Thema, bei dem es um erhebliches Tierleid geht, ist dies schwer nachvollziehbar. Wer wirksam gegen Animal Hoarding vorgehen will, muss zunächst wissen, wie viele Fälle überhaupt auftreten und wie sich die Situation entwickelt. Ohne belastbare Daten wird eine zielgerichtete Bekämpfung deutlich erschwert.
Die Zahlen zeigen insgesamt: Animal Hoarding ist kein Randphänomen. Hinter jedem Fall stehen Tiere, die auf Hilfe angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, dass Hinweise aus der Bevölkerung ernst genommen, konsequent verfolgt und die zuständigen Behörden personell so ausgestattet werden, dass Tierleid möglichst früh erkannt und beendet werden kann.
| Bezirk |
Jahr* |
Fallanzahl | Maßnahmen |
| Hamburg-Mitte |
2020 |
2 |
1. Anordnung der Fortnahme und anderweitige Unterbringung. Kastration und Kennzeichnung der zwei Katzen, die zurückgegeben wurden. Begrenzung der Anzahl der Tierhaltung auf diese zwei Katzen. Veräußerung der anderen Tiere.
2. Anordnung der Fortnahme und anderweitige Unterbringung der Tiere sowie Veräußerung der Tiere. |
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2024 |
1 |
Anordnung zur Reduzierung der Anzahl der zu haltenden Tiere durch Abgabe bzw. Veräußerung. Anordnung zur tierärztlichen Behandlung der erkrankten Tiere sowie Kastration der Tiere, die behalten wurden. | |
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2025 |
1 |
Anordnung der Fortnahme und anderweitige Unterbringung aller vorgefundenen Tiere | |
| Hamburg-Nord |
2024 |
2 |
1. Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle bei welcher der Verdacht von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nicht bestätigt werden konnte
2. Anordnung der Auflösung des Bestandes und Tierhalteverbot |
|
2025 |
2 |
1. Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle bei welcher der Verdacht der Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nicht bestätigt werden konnte
2. Anordnung der Auflösung des Bestandes und Tierhalteverbot |
|
|
2026 |
2 |
1. Anordnung der Auflösung des Bestandes durch freiwillige Aufgabe der Tierhaltung; Anordnung Kastration
2. Anordnung Auflösung des Bestandes durch freiwillige Aufgabe der Tierhaltung; Anordnung Kastration |
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| Wandsbek |
2020 |
1 |
Anordnung der Fortnahme und Haltungsuntersagung |
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2021 |
1 |
Anordnung der Fortnahme und Haltungsuntersagung | |
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2023 |
3 |
1. Anordnung der Fortnahme
2. Anordnung einer Haltungsuntersagung und Abgabe an die Staatsanwaltschaft 3. Anordnungen zu Tierhaltungsbedingungen |
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|
2026 |
2 |
1. Anordnung der Fortnahme
2. Anordnung der Fortnahme |
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| Bergedorf |
2024 |
1 |
Anordnung der Fortnahme von Tieren und weitere tierschutzrechtliche Anordnungen. Der Tierhalter hat Tierhaltung daraufhin vollständig aufgelöst. |
| Harburg |
2021 |
3 |
1. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart
2. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart 3. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart |
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2022 |
1 |
Anordnung der Fortnahme und beschränkte Haltungsuntersagung | |
|
2023 |
3 |
1. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart
2. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart 3. Anordnung der Fortnahme, beschränkte Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart, Anordnung des Nachweises der Sachkunde. Nach dem Nachweis der Sachkunde und Verbesserung der Haltungsbedingungen erhielt die Person zwei Tiere zurück. |
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2024 |
8 |
1. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart
2. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart 3. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart 4. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart 5. Anordnung der Fortnahme 6. Anordnung der Fortnahme 7. Anordnung der Fortnahme für eine bestimmte Tierzahl. Anordnung des Nachweises der Sachkunde. Nach dem Nachweis der Sachkunde und Verbesserung der Haltungsbedingungen erhielt die Person zwei Tiere zurück. 8. Anordnung der Fortnahme für eine bestimmte Tierzahl. Anordnung des Nachweises der Sachkunde. Nach dem Nachweis der Sachkunde und Verbesserung der Haltungsbedingungen erhielt die Person ein Tier zurück. |
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2025 |
2 |
1. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart
2. Anordnung der Fortnahme und Haltungs- und Betreuungsuntersagung für die betroffene Tierart. |
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| Altona |
2020 |
1 |
1. Anordnung der Fortnahme |
Quelle: Drucksache 23/4121.

