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Anleinpflicht am Appelhoffweiher: Das gilt für Hundehalterinnen und Hundehalter

Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit Fragen zur Anleinpflicht am Appelhoffweiher an mich gewandt. Die Antworten des Senats schaffen nun Klarheit darüber, wo Hunde frei laufen dürfen – und wo nicht.

🔹 Wo gilt die Anleinpflicht?

Eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde besteht auf den Hauptwegen des Spielplatzes am Appelhoffweiher sowie auf der Spielplatzfläche selbst. Diese Bereiche sind entsprechend beschildert. Zudem gilt wie überall in Hamburg: Hunde, die keine Gehorsamsprüfung bestanden haben, müssen in Grünanlagen generell an der Leine geführt werden.

🔹 Wo dürfen Hunde frei laufen?

Ausdrücklich von der Leinenpflicht ausgenommen ist die Hundefreilauffläche am Appelhoffweiher. Hier dürfen Hunde toben und sich ohne Leine bewegen – vorausgesetzt, sie sind gut sozialisiert und unter Kontrolle ihrer Halterinnen und Halter.

🔹 Was gilt für Hunde mit Gehorsamsprüfung?

Auch für Hunde, die gemäß § 9 Abs. 1 des Hamburger Hundegesetzes von der Anleinpflicht befreit sind, gelten Einschränkungen: So ist das Betreten der sog. „Apfelbaumwiese“, einer vom NABU beschilderten Langgrasfläche, nicht erlaubt. Grund ist der ökologische Wert dieser Fläche – sie zählt als Langgraswiese mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Laut Globalrichtlinie dürfen freilaufende Hunde auch mit bestandener Gehorsamsprüfung nur auf Rasenflächen, nicht aber auf ökologisch sensiblen Wiesen unangeleint laufen.

📌 Zusammengefasst:

  • 🐶 Anleinpflicht: Auf Hauptwegen und Spielplatzfläche → Ja

  • 🐕‍🦺 Hundefreilauffläche: Leinenfrei

  • 🌳 Apfelbaumwiese (NABU): Auch für geprüfte Hunde tabu

  • 📍 Kennzeichnung: Durch Schilder im Bereich der Hauptwege

Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Fragen zur Hundehaltung am Appelhoffweiher an mich gewendet haben. Nur durch Ihre Hinweise können wir gemeinsam für ein rücksichtsvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur sorgen. 🐾🌿

Drucksache 23/849