Skip to content Skip to footer

Auffrischungsimpfung gegen Covid-19: Hamburg stellt Impfangebot für alle, die es benötigen, sicher

Der Senat teilt mit:

Hamburg stellt für alle Personen, die gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten, die Verfügbarkeit einer solchen Drittimpfung sicher.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind aktuell unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Sie suchen eine Corona-Impfpraxis?

https://www.kvhh.net/de/patienten/informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2/sie-suchen-eine-corona-impfpraxis.html

städtischen Impfangebote 

https://www.hamburg.de/corona-impfung

 

Der Senat teilt mit:

Die Corona-Schutzimpfungen werden vorrangig im Bereich des Regelsystems, also der niedergelassenen Ärzteschaft, durchgeführt. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen. Erste Anlaufstelle sind daher die Arztpraxen, weil dort das ärztliche Ermessen ausgeübt werden kann und auch jenseits der allgemeinen Empfehlung der Ständigen Impfkommission in medizinisch erforderlichen und sinnvollen Fällen Auffrischungsimpfungen verabreicht werden können.

Kommt die eigene Arztpraxis beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht in Frage, bieten zahlreiche weitere Praxen eine (Auffrischungs-) Impfung an.

Kommt auch dies nicht in Frage, stehen darüber hinaus die städtischen Impfangebote zur Verfügung, darunter die dezentralen Impfzentren, die an zwölf Krankenhausstandorten im gesamten Stadtgebiet und allen Bezirken eingerichtet sind. Vorrangig wird seitens der Sozialbehörde empfohlen, einen Termin an einem dieser Standorte zu buchen, weil durch die Terminbuchungsmöglichkeit Wartezeiten minimiert werden können. Alternativ können auch die Angebote der mobilen Teams aufgesucht werden. Hier können alle Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten, für die das von der StiKo empfohlen wurde.

So setzt Hamburg den Beschluss der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder um, demzufolge „besonders sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten [sollten]. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“

Sofern die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen aktualisiert, ist mit einer erhöhten Nachfrage an Auffrischungsimpfungen zu rechnen. Hierfür bereitet Hamburg die Ausweitung der städtischen Impfangebote vor und bittet auch die niedergelassenen Ärzte, sich entsprechend vorzubereiten.

Kommentar hinterlassen