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Bezirk Hamburg-Nord greift durch: Wilde Lagerung von Kanus und SUPs an Hamburgs Kanälen wird verboten

Der Bezirk Hamburg-Nord geht künftig konsequenter gegen die sogenannte „wilde“ Lagerung von Kanus, Kajaks und Stand-Up-Paddleboards (SUPs) in öffentlichen Grünanlagen entlang der Kanäle und der Außenalster vor. Hintergrund sind zunehmende Probleme durch dauerhaft abgestellte Wassersportgeräte in sensiblen Uferbereichen. Diese beeinträchtigen nach Angaben des Bezirks nicht nur die Pflege der Grünflächen, sondern auch Natur- und Lebensräume von Tieren.

Betroffen sind zunächst vier besonders belastete Bereiche im Bezirk Hamburg-Nord:

  • Barmbeker Stichkanal in Barmbek
  • Eppendorfer Mühlenteich in Eppendorf
  • Goldbekkanal in Winterhude
  • Kuhmühlenteich in Uhlenhorst

Seit Mai weisen Hinweisschilder vor Ort auf die neue Regelung hin. Eigentümerinnen und Eigentümer haben bis Ende Juni Zeit, ihre Boote und Boards aus den Grünanlagen zu entfernen. Danach will der Bezirk die Maßnahmen umsetzen und zurückgelassene Wassersportgeräte entfernen lassen.

Nicht mehr nutzbare Boote und Boards sollen umweltgerecht entsorgt werden. Nutzbare Geräte werden zentral eingelagert und können gegen Zahlung einer Gebühr wieder abgeholt werden.

Nach Angaben der Behörden waren die Uferbereiche in den vergangenen Jahren zunehmend durch dauerhaft abgestellte Wassersportgeräte belastet. Pflanzenwachstum wurde behindert, Tierlebensräume eingeschränkt und die Unterhaltung der Grünanlagen erschwert. Auch das Erscheinungsbild der beliebten Uferbereiche habe darunter gelitten.

Um rechtssicher gegen die Lagerung vorgehen zu können, mussten laut Bezirk verschiedene Rechtsgebiete berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Naturschutzrecht, Wasserrecht, Grünanlagenrecht und Wegerecht. Deshalb wurden für die einzelnen betroffenen Bereiche jeweils eigene Allgemeinverfügungen erlassen.

Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Regelung für einen konkreten Sachverhalt, die sich an einen bestimmten Personenkreis richtet, ohne einzelne Personen namentlich zu benennen. Sie gilt damit für alle Betroffenen innerhalb des festgelegten Bereichs.

Mit der neuen Regelung sollen die Uferbereiche langfristig geschützt und die Grünanlagen wieder besser nutzbar gemacht werden. Ziel ist es nach Angaben des Bezirks, Naturflächen freizuhalten und die Aufenthaltsqualität entlang der Hamburger Kanäle und der Außenalster zu verbessern.