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Bezirksamt: Keine Hinweise auf Artenschutzverstöße bei Bauarbeiten am Alten Bramfelder Teich

Die Bauarbeiten am Ergänzungsehrendenkmal am Alten Bramfelder Teich haben bei einigen Anwohnerinnen und Anwohnern Sorgen um den Natur- und Artenschutz ausgelöst. In einer öffentlichen Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek (Drucksache 22-3692) wurde die Befürchtung geäußert, dass während der laufenden Brutzeit geschützte Tierarten beeinträchtigt werden könnten.

In der Eingabe wird unter anderem auf gesichtete Küken, vorkommende Vogelarten sowie Amphibien hingewiesen. Zudem wurde kritisiert, dass Amphibienschutzzäune entfernt worden seien. Die Anwohner baten die zuständigen Behörden um eine Prüfung der Situation und forderten gegebenenfalls einen Baustopp bis zur Klärung der artenschutzrechtlichen Fragen.

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat daraufhin am 1. Juni 2026 beschlossen, die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den natur- und tierschutzrechtlichen Fragestellungen aus den Eingaben zu bitten.

Die Antwort des Bezirksamtes liegt inzwischen in der Drucksache 22-3816 vor. Darin erklärt die Verwaltung:

„Das Gutachten wurde geprüft und weist eine Nichtbetroffenheit der vor Ort vorkommenden Arten durch das Bauvorhaben nach. Ein Baustopp ist nicht nötig, da eine gutachterliche Prüfung vorliegt.“

Auch zur Entfernung der Amphibienschutzzäune nimmt das Bezirksamt Stellung. Demnach sei der äußere Bereich des Schutzzaunes nach Einschätzung der Umweltbehörde und des beauftragten Gutachters nicht mehr erforderlich gewesen und deshalb entfernt worden.

Gleichzeitig betont die Verwaltung, dass der Amphibienschutz im unmittelbaren Uferbereich weiterhin aufrechterhalten werde:

„Notwendig dagegen ist der Amphibienschutzzaun im Uferbereich, da ab Mitte Juni mit der Rückwanderung der Amphibien gerechnet werden kann. Der erforderliche Schutz vor dem Baustellenverkehr kann so gewährleistet werden.“

Nach Auffassung des Bezirksamtes bestehen damit keine Gründe für einen Baustopp. Die Verwaltung sieht die artenschutzrechtlichen Anforderungen auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Schutzmaßnahmen als erfüllt an.