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Biotonne: Wieso haben nicht alle Haushalte eine Biotonne? Welche Ausnahmen gibt es? 1/3 aller HH-Haushalte haben keine Biotonne

Mit Drucksache 22/7831 teilt der Senat mit:

“Im Dezember 2021 waren ca. 307.000 Benutzungseinheiten mit einem Ablehnungsgrund hinterlegt. Die Anzahl lag im Dezember 2018 bei rund 341.000 Benutzungseinheiten. Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung von Bioabfallbehältern ist gemäß § 4 Bioabfallverordnung (BioAbfVO) auf schriftlichen Antrag nur aus folgenden Gründen möglich:

– Bei geeigneter Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück (§ 4 Absatz 1 Nr. 1 BioAbfVO)

oder

– bei unzureichenden örtlichen Entsorgungsverhältnissen wie z.B. Platzmangel (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 BioAbfVO).”

Der Homepage der Stadtreinigung ist zu entnehmen, dass die SRH für ca. 900.000 Haushalten die Sammlung von Rest-, Bio- und Hausmüll verantwortet. Innerhalb von drei Jahren wurden 34.000 Biotonnen zusätzlich angeschafft. Das ist wichtig für eine gute Recyclingquote, jedoch weisen immer noch ein Drittel aller Haushalte eine Ausnahmegenehmig auf.

Sollte ihr Vermieter ausreichend Platz vorrätig haben, können Sie dies immer gerne der Stadtreinigung Hamburg mitteilen. In diesem Fall erfolgt eine Überprüfung vor Ort: https://www.stadtreinigung.hamburg/kontakt/allgemeine-anfragen/?cHash=1d9a17d53b06235e685b3f2542bfa338

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