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Bramfeld – Fabriciusstieg 4: Baustellenzufahrt über den Mönchskamp

Beim Bauprojekt Fabriciusstieg 4 in Bramfeld gibt es neue Erkenntnisse zur geplanten Baustellenzufahrt. Eine aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage zeigt: Eine Zufahrt über den Mönchskamp war bereits 2018 aus verkehrstechnischen Gründen abgelehnt worden. Trotzdem könnte genau diese Variante nun wieder umgesetzt werden.

Das städtische Grundstück Fabriciusstieg 4 wurde ausgeschrieben und anschließend an einen Vorhabenträger vergeben. Ursprünglich waren vier Townhouses beziehungsweise Eigentumswohnungen mit insgesamt mindestens 623 Quadratmetern Geschossfläche vorgesehen. Inzwischen ist die Planung auf drei Reihenhäuser mit jeweils mindestens 120 Quadratmetern Wohnfläche geändert worden. Die Anhandgabe wurde mehrfach verlängert und läuft aktuell bis zum 31. Dezember 2026.

Auch bei der Baustellenzufahrt gab es mehrfach unterschiedliche Angaben.

Im August 2021 erklärte der Senat, dass der Baustellenverkehr – vorbehaltlich einer Sondergenehmigung – ausschließlich über die Bramfelder Chaussee geführt werden solle. 2023 stellte der Senat nochmals ausdrücklich klar, dass eine in der Ausschreibung genannte Zufahrt über den Mönchskamp lediglich ein „Übertragungsfehler“ gewesen sei. Eine Erschließung über den Mönchskamp sei geprüft und aus verkehrstechnischen Gründen abgelehnt worden.

Nun zeigt sich allerdings: Im ursprünglichen Anhandgabeschreiben ist eine temporäre Befestigung des Fabriciusstiegs als Baustraße mit Zu- und Abfahrt über den Mönchskamp vorgesehen.

Auf meine Nachfrage erklärt der Senat jetzt, worauf die frühere Ablehnung beruhte: Die Straßenverkehrsbehörde hatte 2018 eine verkehrssichere Abwicklung des Baustellenverkehrs nur über die Bramfelder Chaussee gesehen.

Ob eine Baustellenzufahrt über den Mönchskamp heute tatsächlich genehmigt werden kann, ist noch offen. Dafür wäre eine Sondernutzungsgenehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich und die Straßenverkehrsbehörde müsste erneut beteiligt werden. Eine solche Stellungnahme wurde bislang noch gar nicht angefordert.

Auch die veränderte Bebauung habe ich hinterfragt. Nach Angaben des Senats stellte sich 2025 heraus, dass die ursprünglich geplante Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze ohne Zustimmung des östlichen Nachbarn nicht umgesetzt werden kann. Diese Zustimmung wurde nicht erteilt. Deshalb muss nun ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden.

Der Senat bewertet die daraus resultierende Umplanung als keine wesentliche Änderung der ursprünglichen Vergabe. Das Problem hätte nach seiner Einschätzung auch jeden anderen Bewerber betroffen. Die Anpassung sei deshalb verfahrensrechtlich zulässig.

Damit bleibt insbesondere die Baustellenzufahrt spannend: Noch 2018 sah die Straßenverkehrsbehörde eine sichere Abwicklung des Baustellenverkehrs nur über die Bramfelder Chaussee. Ob sie eine Zufahrt über den Mönchskamp heute anders bewertet, ist bislang überhaupt nicht geprüft worden.

Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) und Antwort des Senats, Drs. 23/5367 vom 22. September 2026.

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