Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Olewischtwiet verfolgen die Entwicklungen rund um das städtische Grundstück 26a seit Jahren mit Sorge. Denn die geplante „Bügelerschließung“ im Rahmen des Bebauungsplans „Bramfeld 37/Steilshoop 4“ würde den ruhigen Wohncharakter der Straße massiv verändern. Durch die geplante Herstellung neuer Straßenverkehrsflächen befürchten viele mehr Verkehr, mehr Lärm und eine grundlegende Öffnung des bisher geschützten und gewachsenen Bereichs.
Jetzt schafft eine aktuelle Entscheidung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Klarheit: Die Ankaufsbemühungen wurden im Jahr 2024 offiziell abgebrochen, weil mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer nicht verkaufsbereit sind. Damit ist die Umsetzung der Erschließung auf absehbare Zeit gestoppt – sehr zur Erleichterung vieler Anwohnerinnen und Anwohner.
Schluss mit dem Druck: LIG beendet aktive Erwerbsversuche
Ursprünglich hatte der LIG den Auftrag, die für den Straßenbau benötigten Flächen anzukaufen. Zwei Grundstücke konnten gesichert werden, doch schon bald zeigte sich: Die Mehrheit der betroffenen privaten Eigentümer lehnt einen Verkauf ab. Zahlreiche Gespräche verliefen im Sande – klare Zeichen, dass die Erschließung im Quartier nicht gewünscht ist.
Im Einvernehmen mit dem Bezirksamt zog der LIG schließlich Konsequenzen: Die aktiven Ankaufsbemühungen wurden eingestellt. Damit entfällt das bisherige Ziel, kurzfristig baureife Voraussetzungen für die Erschließung zu schaffen.
Für viele Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das eine deutliche Entspannung. Die Befürchtung, dass eine neue Straßenführung den Charakter der Olewischtwiet verändert, mehr Durchfahrtsverkehr anzieht und die bisherige Wohnqualität beeinträchtigt, scheint vorerst vom Tisch.
Vorkaufsrecht als einzige Option – aber die Hürden sind groß
Komplett abgeschrieben ist die Erschließung jedoch nicht. Der LIG kündigt an, künftig ausschließlich das Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen – also nur dann aktiv zu werden, wenn ein Grundstück ohnehin verkauft wird. Doch genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Flächen für den Straßenbau benötigt würden, haben klar signalisiert, dass sie nicht verkaufen wollen.
Das letzte Mal, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht erfolgreich ausübte, war im Jahr 2022. Seitdem herrscht Stillstand – ein Stillstand, der sich bei der geringen Verkaufsbereitschaft voraussichtlich über viele Jahre fortsetzen wird.
Keine zeitliche Perspektive – und das beruhigt viele Anwohner
Weil die Erschließung nur dann realisiert werden kann, wenn genügend Flächen über das Vorkaufsrecht zusammenkommen, gibt es derzeit weder einen Terminplan noch einen konkreten Ausblick, wann Straßenbaumaßnahmen überhaupt beginnen könnten. Der Senat kann keine Prognose abgeben.
Die Anwohnerinnen und Anwohner verstehen dies als klare Botschaft: Die Bügelerschließung ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – vielleicht sogar dauerhaft.
Die Anwohnerposition setzt sich durch – vorerst
Was als planerisches Großvorhaben begann, ist nun ein Projekt ohne realistische Umsetzungsperspektive. Die Stadt hat ihre aktiven Kaufversuche eingestellt, die Eigentümer blockieren weitere Verkäufe, und das Vorkaufsrecht bietet nur minimale Chancen.
Für viele Menschen in der Olewischtwiet ist das ein Erfolg:
- Die ruhige Wohnlage bleibt vorerst erhalten.
- Es droht kein neuer Durchfahrtsverkehr.
- Der Charakter des Areals bleibt geschützt.
Doch gleichzeitig bleibt das Gelände weiter unentwickelt und teilweise unansehnlich – ein Problem, das die Stadt unabhängig von der Erschließung lösen muss.
Eines ist nun klar: Ohne die Bereitschaft der Eigentümer wird es die geplante Erschließung auf lange Sicht nicht geben.


