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Bramfeld – Sporthalle Turnierstieg: Schäden größer als gedacht – Nutzung bleibt aber möglich

Seit Dezember 2025 gibt es Probleme in der Dreifeldsporthalle am Turnierstieg. Nach Absackungen im Hallenboden wurde die Halle zunächst vollständig gesperrt. Untersuchungen ergaben anschließend einen Wasserschaden im Bereich des Hallenbodens.

Inzwischen kann die Halle teilweise wieder genutzt werden. Zwei der drei Hallenfelder stehen für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Das mittlere Hallenfeld bleibt dagegen bis zur Sanierung für den Sportbetrieb gesperrt.

Viele Eltern und Nutzer hatten Sorge, ob von der Feuchtigkeit im Hallenboden gesundheitliche Risiken ausgehen könnten. Nach Angaben des Senats wurden deshalb umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem die Raumluft auf Schimmelsporen untersucht und Belastungstests des Hallenbodens vorgenommen.

Das Ergebnis: Die Fachleute kommen derzeit zu dem Schluss, dass die Nutzung der beiden freigegebenen Hallenfelder unbedenklich ist. Die vorgenommenen Abdichtungen und Abklebungen dienen dazu, den beschädigten Bereich vom übrigen Hallenbetrieb zu trennen. Die Luftqualität wurde überprüft und die Halle wird seitdem regelmäßig überwacht.

Nach Angaben des Senats erfolgen monatliche Kontrollen durch Fachleute. Die Schulen werden fortlaufend über die Ergebnisse informiert. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, sollen weitere Maßnahmen unmittelbar eingeleitet werden.

Auch die Forderung nach einer provisorischen Freiluftsporthalle oder anderen Ersatzflächen lehnt der Senat derzeit ab. Begründet wird dies mit den hohen Kosten. Zudem sei die Sportversorgung durch die Nutzung der verbleibenden Hallenflächen sowie anderer Sportflächen weiterhin möglich.

Für die betroffenen Schulen und Vereine bleibt die Situation dennoch unbefriedigend. Ein Drittel der Halle steht auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Positiv ist jedoch, dass die bisherigen Untersuchungen keine gesundheitlichen Gefahren für die Nutzer festgestellt haben und der Sportbetrieb zumindest eingeschränkt weiterlaufen kann.

Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/4370