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Bramfeld: Wer räumt Schnee und Eis in der Bramfelder Dorfpassage?

Auch aus Bramfeld erreichen mich immer wieder Nachfragen – insbesondere zur Fußwegverbindung in der Bramfelder Dorfpassage zwischen Kaufland Bramfeld und dem Ärztehaus. Gerade dort sind täglich viele Menschen unterwegs: zum Einkaufen, zu Arztterminen oder auf dem Weg zur Arbeit.

Öffentliche Widmung – private Verantwortung

Der Senat stellt klar: Auch diese Flächen sind öffentlich gewidmete Wegeflächen. Die Verantwortung für den Winterdienst liegt jedoch nicht automatisch bei der Stadt, sondern bei den Anliegern der jeweiligen Grundstücke.

Rechtsgrundlage ist ebenfalls § 31 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG).

Zuständigkeit nach Flurstücken und Eigentum

Entscheidend ist, wem die angrenzenden Flurstücke gehören. Entsprechend verteilt sich auch die Verantwortung für die Schnee- und Eisbeseitigung. Die Anlieger müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass der Fußweg sicher passierbar bleibt.

Ein neuralgischer Punkt im Stadtteil

Gerade in der Bramfelder Dorfpassage zeigt sich das Problem deutlich: Hohe Frequenz, viele ältere Menschen, Arztbesuche und Einkaufsgänge – und gleichzeitig eine geteilte Zuständigkeit. Für Passantinnen und Passanten ist nicht erkennbar, wer wann zuständig ist. Unsicher geräumte Wege werden so schnell zur Gefahrenstelle.

Quelle: Drs. 23-02672