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Bramfelder Chaussee 159/161: Jugendhilfe-Einrichtung geplant – Antrag auf Nutzungsänderung liegt vor

Für die Grundstücke Bramfelder Chaussee 159 und 161 gibt es konkrete Planungen: Nach Kenntnis des Senats liegt derzeit ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Geplant ist, die bestehende Bausubstanz umzunutzen und dort eine Einrichtung der Jugendhilfe einzurichten.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Neubau, sondern um eine Umnutzung der vorhandenen Gebäude. Träger beziehungsweise Antragsteller des Vorhabens ist der jeweilige Bauherr, dessen Identität aus dem laufenden Verfahren bislang nicht öffentlich benannt wurde.

Welche konkrete Form der Jugendhilfe vorgesehen ist – etwa stationäre oder teilstationäre Angebote –, ebenso wie Kapazitäten, innere Umbauten oder betriebliche Ausgestaltung, ist aktuell noch nicht abschließend bekannt. Auch der zeitliche Umsetzungsrahmen steht noch nicht fest und liegt laut Senat in der Verantwortung des Bauherrn.

Wichtig: Der Antrag befindet sich noch im laufenden Prüfverfahren und ist bislang nicht abschließend entschieden. Erst nach Abschluss der bau- und planungsrechtlichen Prüfung wird klar sein, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung das Vorhaben umgesetzt werden kann.

Damit ist klar: An der Bramfelder Chaussee 159/161 ist eine Jugendhilfe-Nutzung geplant, Details zu Umfang, Start und genauer Ausprägung stehen jedoch derzeit noch aus.

Quelle: Drs. 23-02672