Das Bundesministerium des Innern hat die Vereinigung „Muslim Interaktiv“ verboten. Das Verbot erfolgte mit der Begründung, dass sich Zweck und Aktivitäten der Organisation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten.
Die Gruppierung wurde im Jahr 2020 gegründet und galt nach Angaben des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch. Sie wird dem ideologischen Umfeld der bereits seit 2003 verbotenen Organisation Hizb ut-Tahrir zugerechnet.
Am frühen Mittwochmorgen wurden in Hamburg im Auftrag des Bundesinnenministeriums sieben Objekte durchsucht. Dabei kamen zahlreiche Polizeikräfte zum Einsatz. Im Zuge des Verbots wird die Organisation aufgelöst, ihr Vermögen wird eingezogen.
„Muslim Interaktiv“ trat in den vergangenen Jahren vor allem durch öffentliche Aktionen und Online-Aktivitäten in Erscheinung. Die Gruppierung organisierte in mehreren deutschen Städten Versammlungen und Kundgebungen, bei denen unter anderem die Errichtung eines Kalifats gefordert wurde. Über soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook und TikTok verbreitete sie Inhalte, die sich an eine junge muslimische Zielgruppe richteten und gesellschaftliche Konflikte aufgriffen.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes zielten die Veröffentlichungen der Gruppierung darauf ab, Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen zu fördern und Spannungen innerhalb der Gesellschaft zu verstärken.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg hatte „Muslim Interaktiv“ seit mehreren Jahren beobachtet und Informationen zu Struktur, Ideologie und Aktivitäten der Vereinigung gesammelt.
Weitere Hintergründe und aktuelle Informationen stellt die Behörde auf ihrer Internetseite unter www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/muslim-interaktiv-1086618

