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CDU-Antrag: Die Hamburger Verwaltung muss Vorbild sein: Digitale Strom- und Gaszähler schneller einführen und verständliche Informationen bereitstellen

Das Umweltbundesamt hat Privathaushalten kürzlich vorgeschlagen, digitale Zähler zu verwenden, die mit mindestens monatlichen aussagekräftigen Verbrauchsinformationen verknüpft werden, um den Verbrauch von Strom und Gas verständlich und rasch auszuwerten. So kann effektiv Energie gespart werden, Einsparungspotenziale von 3 bis 10 Prozent des Verbrauches sind gemäß UBA möglich. Die Zähler können auch früher und bei niedrigeren Verbräuchen eingeführt werden.

Der Senat teilt die Auffassung des Umweltbundesamtes, dass intelligente Messsysteme einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten können und möglichst breit eingesetzt werden sollten (Drucksache 22/10085). Im Bereich Strom muss bei digitalen Zählern zwischen fernausgelesenen („intelligentes Messsystem“) und nicht fernausgelesenen („moderne Messeinrichtung“) Zählern unterschieden werden. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, in welchen Verbrauchsfällen welcher Zähler einzusetzen ist. Dabei ist der Einsatz der fernausgelesenen Zähler derzeit nicht verpflichtend, jedoch von Vorteil, um einen möglichst effektiven Stromverbrauch zu erreichen. Derzeit betreibt SNH rund 4.000 intelligente Messsysteme. Für 2023 sind weitere 4.000 geplant. Von den rund 1,2 Mio. Stromzählern im Netzbereich sind bereits rund 0,5 Mio. mit modernen Messeinrichtungen umgerüstet worden.

Im Bereich Gas gibt es bisher keine Rollout-Verordnung für digitale Zähler, sodass nur wenige öffentliche Gebäude und öffentliche Unternehmen der FHH entsprechende digitale Zähler aufweisen können. Bei der GNH gibt es gegenwärtig ein Pilotprojekt, das den Einbau von bis zu 5.000 digitalen Gaszählern begleitet, so der Senat (Drucksache 22/10085).

Gegenwärtig kann der Senat den eigenen Verbrauch für Strom, Gas, Öl sowie Trinkwasser nicht angeben. Diese Verbräuche werden i.d.R. statistisch nicht erfasst (Drucksache 22/7491). Ein unhaltbarer Zustand, umso wichtiger ist es, dass für einen effektiven Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz, die FHH schnellstmöglich alle Strom- und Gaszähler so früh wie möglich mit digitalen Zählern ausstatten muss. Dabei sollten nach Möglichkeit intelligente Messsysteme verwendet werden, um ein möglichst großes Einsparpotential zu heben.

Zudem sollten Privathaushalte über mögliche Einsparpotenziale durch das Monitoring mittels digitaler Strom- und Gaszähler unterrichtet werden.