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CDU-Antrag: Hundeangriffe zukünftig möglichst verhindern – Runder Tisch mit allen Akteuren – Muss das Hundegesetz angepasst werden?

Ein zwei Jahre altes Mädchen ist am 06.06.2022 in einer Wohnung in Hamburg Rahlstedt von einem Hund angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Der Hund war als auffällig bekannt, dennoch hat niemand gehandelt. Das Bezirksamt Wandsbek wollte, konnte jedoch nach eigenen Aussagen nicht handeln. Um derlei Fälle zukünftig zu verhindern, muss jetzt geprüft werden, welche Problemstellungen bestehen.

Zum einen fehlen durch den Föderalismus Handhabungen beim Wohnortwechsel und zum anderen ist die zuständige Kontrolleinheit unzureichend ausgestattet.

Nachdem der Senat die Bezirklichen Ordnungsdienste (BOD) in Hamburg Ende 2013 aufgelöst hat, musste er ersatzhalber den zentralen Hundekontrolldienst (HKD) einführen, um die ehemals beim BOD angesiedelte Aufgabe, die Einhaltung des Hundegesetzes zu überwachen, aufrechterhalten zu können. Der HKD war als Kontroll- und Vollzugsorgan bis zum Jahr 2020 mit nur sieben Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet Hamburg zuständig. Mittlerweile sind es zehn Dienstposten, von denen 2021 9,51 Arbeitszeitanteile erfüllt wurden (siehe Drs. 22/4649). Eine grotesk niedrige Anzahl an Mitarbeitern, wenn man berücksichtigt, dass im Jahr 2021 insgesamt 97.280 Hunde und 60.952 Halter (06/2020: 53.474) in Hamburg registriert wurden. Daher ist es nur folgerichtig, dass der HKD nicht effektiv kontrollieren und keinen abschreckenden Effekt auf Hundehalter, welche sich nicht an die Regeln halten, entfalten kann.

Es muss das Ziel des Senats sein, zu prüfen, welche Schwachstellen derzeit bei der Handhabung mit gefährlichen Hunden bestehen. Hier sind alle entsprechenden Gesetze, Problemstellungen und Akteure zu bewerten.

Wir als CDU-Fraktion beantragen daher, einen runden Tisch zur Thematik „Hunde“ einzurichten und hierzu Sachverständige, Tierschutzverbände sowie jeweils einen Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen einzuladen. Die Einzuladenden sind von den Vertretern der Bürgerschaftsfraktion zu benennen. Ziel ist es zu prüfen, ob der Hundekontrolldienst ausreichend ausgestattet ist und ob und wie die geltenden Gesetze, insbesondere das Hundegesetz, angepasst werden müssen.