Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat einen Antrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingebracht. Ziel ist es, mehr Transparenz über den Zustand der Hamburger Gewässer herzustellen, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu beschleunigen und mögliche finanzielle Risiken für Hamburg frühzeitig zu bewerten.
Hintergrund ist, dass die Europäische Union bereits im Jahr 2000 verbindlich festgelegt hat, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer erreichen müssen. Nach Auffassung der CDU zeichnet sich jedoch ab, dass Hamburg dieses Ziel in vielen Bereichen nicht rechtzeitig erreichen wird. Der Senat selbst habe in einer aktuellen Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage eingeräumt, dass die Ziele „voraussichtlich nicht an allen Oberflächenwasserkörpern erreicht werden“. Gleichzeitig bleibe bislang offen, welche Gewässer konkret betroffen sind und welche Ursachen im Einzelnen vorliegen.
Aus Sicht der CDU fehlt es zudem an einer transparenten Übersicht über den tatsächlichen Umsetzungsstand. Zwar würden einzelne Projekte genannt, für viele Maßnahmen lägen jedoch noch keine konkreten Planungsunterlagen oder belastbaren Kostenansätze vor. Auch die Maßnahmenplanung für die Zeit nach 2027 befinde sich laut Senat noch in der Erarbeitung.
Besonders kritisch sieht die CDU den Umgang des Senats mit möglichen finanziellen Folgen einer Zielverfehlung. Auf Fragen nach möglichen Strafzahlungen durch die Europäische Union habe der Senat keine konkrete Bewertung vorgenommen. Dabei zeigen frühere europäische Umweltverfahren, dass bei Verstößen gegen EU-Vorgaben erhebliche Zwangsgelder und Pauschalzahlungen möglich sind.
Mit dem Antrag fordert die CDU-Fraktion daher unter anderem eine transparente Darstellung der betroffenen Gewässer, einen priorisierten Maßnahmenplan mit Zeitachsen und Kostenübersicht sowie eine realistische Bewertung möglicher finanzieller Risiken für Hamburg. Außerdem soll der Senat der Bürgerschaft bis Ende 2026 über den Stand der Umsetzung berichten.

