Die Umweltbehörde prüft nach eigener Aussage eine Überarbeitung der Regelungen für den Einbau von Klimaanlagen im Hamburgischen Klimaschutzgesetz. Konkrete Änderungen gibt es bislang zwar nicht – allein die Ankündigung zeigt jedoch, dass die Kritik an der bestehenden Rechtslage inzwischen angekommen ist.
Im Interview mit dem NDR Hamburg Journal habe ich auf das zentrale Problem hingewiesen: Nach § 13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes muss vor dem Einbau einer fest installierten Klimaanlage zunächst aufwendig nachgewiesen werden, dass sogenannte passive Maßnahmen wie Verschattung oder Begrünung nicht ausreichen. Diese Vorgabe führt in der Praxis zu unnötiger Bürokratie und verzögert dringend benötigte Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Gerade angesichts immer häufiger auftretender Hitzewellen halte ich diese Regelung für nicht mehr zeitgemäß. Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Besonders ältere Menschen, Pflegebedürftige, Kinder und chronisch Kranke sind auf wirksame Kühlung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas angewiesen.
Dass die Umweltbehörde nun öffentlich erklärt hat, die Regelung überprüfen zu wollen, ist ein erster Schritt. Entscheidend wird jedoch sein, dass dieser Prüfung auch konkrete Taten folgen. Aus meiner Sicht muss die bestehende Nachweispflicht vollständig entfallen. Zusätzliche Prüf- oder Anzeigeverfahren dürfen nicht an ihre Stelle treten. Stattdessen brauchen wir einen unbürokratischen und praxistauglichen Hitzeschutz.
Mein vollständiges Interview und den Beitrag des NDR finden Sie hier: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/warum-hamburg-bei-klimaanlagen-bremst,hamj-12608.html

