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CO₂-Bepreisung bei Müllverbrennung: Was auf Hamburgs Haushalte zukommt

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die CO₂-Bepreisung auch für die thermische Abfallverwertung. Was zunächst nach einer technischen Regelung klingt, hat spürbare Auswirkungen auf Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand – auch in Hamburg. Denn die damit verbundenen Kostensteigerungen machen sich bereits in den Gebührenbescheiden bemerkbar. Weitere Erhöhungen sind absehbar.

Was bedeutet die neue CO₂-Abgabe?

Mit der Ausweitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf die Müllverbrennung werden nun auch Abfälle wie herkömmliche fossile Brennstoffe behandelt. Ziel ist es, durch einen CO₂-Preis einen zusätzlichen Anreiz zur Abfallvermeidung zu setzen. Für 2024 beträgt dieser Preis 55 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO₂, ab 2026 steigt er auf 65 Euro.

Die Zertifikate erwerben die Betreiber der Müllverbrennungsanlagen – etwa die Stadtreinigung Hamburg – doch die damit verbundenen Kosten werden an die Kunden weitergegeben. In Hamburg wurde der CO₂-Zuschlag erstmals mit den Gebührenbescheiden am 11. Januar 2024 erhoben.

Wie stark steigen die Kosten?

Nach Angaben des Senats stieg der Gebührenanteil durch die CO₂-Bepreisung 2024 um 3,2 Prozentpunkte, 2025 folgte eine weitere Erhöhung um 1,3 Prozentpunkte. Pro Tonne gemischten Hausmülls entstehen derzeit CO₂-Zusatzkosten in Höhe von rund 14,42 Euro (brutto).

Insgesamt beliefen sich die CO₂-Kosten für Hamburgs Müllverbrennungsanlagen im Jahr 2024 auf rund 13 Millionen Euro. Etwa 59 Prozent dieser Kosten entfallen auf die Entsorgung von Hausmüll.

Herausforderungen in der Umsetzung

Die Abwicklung der CO₂-Bepreisung ist komplex: Jede Müllverbrennungsanlage muss Überwachungspläne einreichen, Emissionsberichte erstellen und diese durch Gutachter zertifizieren lassen. Hinzu kommt, dass nicht alle Kommunen den Aufschlag ohne weiteres akzeptieren – einzelne Kunden haben bereits Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt. Gleichzeitig verfügen viele bestehende Entsorgungsverträge noch nicht über eindeutige Regelungen zur CO₂-Kostenweitergabe, was zu Unsicherheiten führt.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Auch wenn der Senat für 2026 nur einen moderaten Anstieg der Hausmüllgebühren um 0,2 Prozentpunkte prognostiziert, bleibt abzuwarten, wie sich die Kosten langfristig entwickeln. Denn die Zusammensetzung des Abfalls, der fossile Anteil und weitere energiepolitische Entwicklungen können die tatsächlichen Auswirkungen beeinflussen.

Der Klimaschutz stellt uns alle vor große Herausforderungen – auch in der Abfallwirtschaft. Die CO₂-Bepreisung bei der Müllverbrennung ist ein Instrument, das langfristig Anreize für mehr Recycling und Abfallvermeidung setzen soll. Wichtig ist dabei, dass die Umsetzung transparent und rechtssicher erfolgt. Als CDU setzen wir uns dafür ein, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg sozialverträglich gestaltet werden und gleichzeitig die Umweltziele im Blick bleiben. Wir werden die Entwicklung der Gebühren weiterhin kritisch begleiten und darauf achten, dass Hamburg auch künftig eine leistungsfähige und bezahlbare Abfallentsorgung sicherstellt.“

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