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Die Stadt Hamburg zahlt jährlich rund 2 Millionen Euro für leerstehende Mietflächen – und verweigert Transparenz

Während der Hamburger Senat regelmäßig einen sparsamen Umgang mit Steuergeld betont, zeigt eine aktuelle parlamentarische Anfrage ein anderes Bild: Rund 2 Millionen Euro pro Jahr zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg für angemietete Flächen, die ganz oder teilweise leer stehen.

Die Dimension dieser Summe ist bemerkenswert – vor allem vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen, steigender Baukosten und wachsender Anforderungen an die öffentliche Hand. Noch schwerer wiegt jedoch ein anderer Punkt: Der Senat verweigert in zentralen Fragen die notwendige Transparenz.

Millionen für ungenutzte Flächen

Aus der Antwort geht hervor, dass mehrere Behörden Flächen angemietet haben, die derzeit nicht genutzt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • 9.220 Quadratmeter im Bereich Johannes-Brahms-Platz/Kaiser-Wilhelm-Straße
  • 721 Quadratmeter in der Billstraße
  • weitere kleinere Flächen in verschiedenen Behördenzuständigkeiten

Die Gründe für die ursprünglichen Anmietungen liegen laut Senat meist in einem damaligen Flächenbedarf. Heute jedoch stehen diese Flächen leer – teilweise über längere Zeiträume hinweg. Gleichwohl laufen die Mietverträge weiter.

Die Folge: Jahr für Jahr entstehen Kosten in Millionenhöhe, ohne dass ein konkreter Nutzen gegenübersteht.

Keine vollständige Offenlegung

Besonders kritisch ist der Umgang des Senats mit der Aufklärung dieser Sachverhalte. Zwar werden einzelne Standorte benannt, doch bei entscheidenden Details bleibt die Antwort lückenhaft.

So werden etwa keine vollständigen Vertragskonditionen offengelegt. Auch eine detaillierte Aufschlüsselung der Mietkosten pro Objekt erfolgt nicht. Zur Begründung verweist der Senat auf „fiskalische Interessen“ und eine mögliche Schwächung der eigenen Verhandlungsposition am Markt.

Diese Argumentation wirft Fragen auf. Denn es handelt sich um öffentliche Mittel – und damit um Steuergeld. Die vollständige Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ist ein zentraler Bestandteil parlamentarischer Kontrolle.

Zweifel an Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Der Senat betont, dass bei Anmietungen grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung durchgeführt werden. Die vorliegenden Zahlen lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob diese Prüfungen in der Praxis die gewünschte Wirkung entfalten.

Denn wenn Flächen nach kurzer Zeit leer stehen oder nicht mehr benötigt werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Bedarf und Nutzung im Vorfeld realistisch eingeschätzt wurden.

Unklare Strategien für die Zukunft

Auch bei der Frage, wie mit den leerstehenden Flächen künftig umgegangen werden soll, bleibt der Senat vage. In einigen Fällen sollen Mietverträge auslaufen oder vorzeitig beendet werden. Konkrete Zeitpläne oder umfassende Strategien zur Vermeidung von Leerstand sind jedoch nicht erkennbar.

Damit bleibt offen, ob und wie die jährlichen Kosten von rund 2 Millionen Euro künftig reduziert werden können.

Fehlende Transparenz auch bei städtischen Immobilien

Noch weiter geht die Intransparenz bei städtischen Immobilien im Eigentum der Stadt oder ihrer öffentlichen Unternehmen. Hier verweigert der Senat sogar die Nennung konkreter Adressen vollständig – mit Verweis auf mögliche Vandalismusrisiken.

Diese pauschale Begründung erschwert eine differenzierte Bewertung erheblich. Ohne konkrete Angaben ist weder eine parlamentarische Kontrolle im Detail noch eine öffentliche Einordnung möglich.

Die Zahlen zeigen deutlich: Hamburg gibt jährlich erhebliche Summen für leerstehende Flächen aus. Gleichzeitig bleibt die Informationslage unvollständig.

Damit steht nicht nur der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln zur Debatte, sondern auch die Frage nach der Transparenz staatlichen Handelns. In Zeiten knapper Kassen und steigender Anforderungen an die öffentliche Hand gewinnt diese Diskussion weiter an Bedeutung.

– Drucksache 23/3791 –