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EKZ Steilshoop: Senat verweigert Klarstellung zu Dressels Spekulationsvorwurf

Das Einkaufszentrum Steilshoop sorgt seit Jahren für Frust bei vielen Bewohnern. Leerstehende Geschäfte, ungenutzte Flächen, Probleme bei der Nahversorgung und immer wieder Beschwerden über den Zustand einzelner Bereiche prägen das Bild.

Für Aufsehen sorgte daher eine Aussage von Finanzsenator Andreas Dressel im Zusammenhang mit dem EKZ Steilshoop. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt erklärte er:

«„Beim EKZ wären wir alle gerne schon weiter. Leider erlaubt das deutsche Recht nicht, dass man verantwortungslosen Eigentümern per Ersatzvornahme Gewerbeobjekte entzieht (wenn erkennbar nur spekuliert wird). Jetzt haben wir endlich eine Sanierungsvereinbarung, die muss und wird umgesetzt werden!“»

Die Frage liegt auf der Hand: Wen meinte der Finanzsenator mit „verantwortungslosen Eigentümern“ und „erkennbarer Spekulation“?

Genau das sollte der Senat auf meine Anfrage beantworten. Die Antwort: Gar nicht.

Statt Klarheit zu schaffen, verweist der Senat darauf, dass er sich grundsätzlich nicht zu Äußerungen einzelner Senatsmitglieder äußere (Drs. 23/4392). Ob Dressel die aktuelle Eigentümerin des EKZ Steilshoop meinte oder nicht, bleibt damit offen.

Gleichzeitig schlägt der Senat in derselben Antwort einen völlig anderen Ton an. Dort wird die aktuelle Eigentümerin ausdrücklich gelobt. Die Eigentümerin habe seit dem Erwerb des Areals im Jahr 2021 klar erkennen lassen, dass sie eine umfassende Entwicklung des Standorts wünsche. Die Zusammenarbeit sei vertrauensvoll verlaufen und habe „zu keinem Zeitpunkt Anlass gegeben“, an den Absichten der Eigentümerin zu zweifeln (Drs. 23/4392).

Diese Aussage wirft jedoch Fragen auf.

Denn erst kürzlich teilte der Senat mit, dass dem Bezirksamt Hinweise auf möglichen Wohnungsleerstand im Ärztehaus Steilshoop sowie im Einkaufszentrum Steilshoop vorliegen. Das Bezirksamt hat den Eigentümer hierzu angeschrieben und Auskünfte zu Leerständen, deren Gründen und Dauer angefordert. Eine abschließende Bewertung ist bislang nicht möglich, weil die angeforderten Informationen noch nicht vollständig vorliegen (Drs. 23/4370).

Gleichzeitig beschreibt der Senat die Situation rund um das EKZ selbst mit deutlichen Worten. In der aktuellen Antwort ist von „anhaltenden städtebaulichen Missständen“, „massiven Leerständen“ und einem „fortschreitenden Funktionsverlust des EKZ Steilshoop“ die Rede (Drs. 23/4392).

Auch im Stadtteil werden die Probleme seit Jahren diskutiert. Immer wieder berichten Gewerbetreibende über Schwierigkeiten. Öffentlich wurde beispielsweise bekannt, dass einer Zahnärztin die Verlängerung ihres Mietvertrages nicht gewährt wurde. Hinzu kommen Beschwerden über Leerstände, Vermüllung und den Zustand einzelner Bereiche des Zentrums.

Wer sich die aktuellen Zustände vor Ort anschaut, kann zumindest nachvollziehen, warum viele Bewohner Fragen stellen. Die Bilder aus dem EKZ, die zunehmenden Leerstände und die ungeklärten Fragen zum Wohnungsleerstand passen nur schwer zu der Aussage, es habe „zu keinem Zeitpunkt Anlass gegeben“, an den Absichten der Eigentümerin zu zweifeln (Drs. 23/4392).

Noch bemerkenswerter wird dies beim Blick auf die Sanierungsvereinbarung. Der Senat betont selbst, dass umfangreiche Sicherungsinstrumente vereinbart wurden. Dazu gehören Bauverpflichtungen, Bürgschaften, Vertragsstrafen, Vorkaufsrechte und sogar ein Ankaufsrecht für die Stadt, falls Verpflichtungen nicht eingehalten werden (Drs. 23/4392).

Die Frage liegt daher nahe: Wenn tatsächlich niemals Zweifel bestanden haben sollen, warum musste die Stadt dann ein derart umfangreiches System von Sicherungs- und Sanktionsmechanismen vereinbaren?

Der Senat verweigert die Klarstellung zu Dressels Aussagen. Gleichzeitig lobt er die Eigentümerin und verweist auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Realität vor Ort mit Leerständen, bekannten Hinweisen auf möglichen Wohnungsleerstand und den sichtbaren Problemen im Einkaufszentrum zeichnet jedoch ein deutlich differenzierteres Bild.

Am Ende werden nicht Pressemitteilungen, Sanierungsverträge oder politische Erklärungen entscheidend sein. Entscheidend wird sein, wie das EKZ Steilshoop in einigen Jahren aussieht. Dann wird sich zeigen, ob die Versprechen eingehalten wurden – und vielleicht auch, wen Andreas Dressel damals tatsächlich meinte.

Quellen:

  • Bürgerschaftsdrucksache 23/4392 „Wie bewertet der Senat die Eigentümerin des EKZ Steilshoop und wie sind die Aussagen des Finanzsenators über Spekulation und verantwortungslose Eigentümer zu verstehen?“
  • Bürgerschaftsdrucksache 23/4370 „Aktuelle Entwicklungen in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne“