Die Plaza der Elbphilharmonie war von Beginn an mehr als nur eine Aussichtsplattform. Sie sollte ein öffentlicher Ort sein – ein Platz für Hamburgerinnen und Hamburger, für Familien, Touristen, Spaziergänger und Menschen, die sich kein Konzertticket leisten können oder wollen. Ab dem 5. Oktober 2026 soll dieser Zugang nun grundsätzlich Geld kosten: fünf Euro regulär, drei Euro ermäßigt.
Damit verabschiedet sich der Senat von einem zentralen Versprechen rund um die Elbphilharmonie. Die Plaza wurde über Jahre als öffentlicher Ort präsentiert, als „Balkon der Stadt“, der allen offensteht. Kostenloser Zugang war dabei nicht bloß ein nettes Zusatzangebot, sondern ein wichtiger Teil der Akzeptanz für ein Bauprojekt, das Hamburg mitfinanziert hat.
Gerade deshalb wäre eine andere Lösung möglich gewesen: Wenn die Stadt schon Eintritt erhebt, hätte sie zumindest Hamburgerinnen und Hamburger von der Gebühr befreien können. Ein Nachweis über den Wohnsitz hätte ausgereicht. So hätte die Stadt Einnahmen durch Touristinnen und Touristen erzielen können, ohne den Menschen, die dieses Gebäude über ihre Steuern mitfinanziert haben, erneut zur Kasse zu bitten.
Stattdessen zahlen künftig alle – unabhängig davon, ob sie als Gäste nach Hamburg kommen oder seit Jahrzehnten in der Stadt leben. Das ist besonders enttäuschend, weil die Plaza ausdrücklich als Ort für die Hamburgerinnen und Hamburger beworben wurde. Wer den „Balkon der Stadt“ nutzen möchte, muss nun Eintritt zahlen.
Positiv ist, dass Kinder unter drei Jahren weiterhin kostenlos auf die Plaza dürfen und Schulklassen sowie Kita- und Vorschulgruppen als Gruppe weiterhin kostenfreie Tickets erhalten können. Auch die Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende, Arbeitslose, Grundsicherungsempfänger und Menschen mit Schwerbehinderung sind richtig. Dennoch bleibt die grundsätzliche Frage: Warum wird aus einem öffentlichen Ort ein kostenpflichtiges Angebot?

