Die Bewegungsinsel im Grünzug Berner Au nahe Heuorts Land kommt nicht zur Ruhe. Nachdem eines der Geräte bereits kurz nach der Errichtung über Monate defekt und gesperrt war, ist es nun erneut nicht nutzbar. Einen Termin für die Reparatur gibt es bislang nicht.
Die Parksportanlage wurde für 65.225 Euro errichtet und soll insbesondere Kindern, Familien und älteren Menschen ein niedrigschwelliges Bewegungsangebot bieten. Bereits seit Oktober 2025 war ein Mangel an einem Gerät bekannt. Die Reparatur zog sich über Monate hin und sollte im Rahmen der Gewährleistung durch das ausführende Unternehmen erfolgen. Zwischenzeitlich konnte das Gerät wieder genutzt werden.
Nun gibt es das nächste Problem.
Nach Angaben des Senats musste das Gerät Anfang September 2026 aus Gründen der Verkehrssicherheit erneut gesperrt werden. Diesmal handelt es sich laut Bezirksamt nicht um denselben Mangel. Das Gerät wackelt. Zusätzlich wurden Vandalismusschäden festgestellt.
Wer zahlt die erneute Reparatur?
Ob zumindest das Wackeln noch unter die Gewährleistung fällt, wird derzeit geprüft. Sollte ein Gewährleistungsanspruch bestehen, könnten die entsprechenden Reparaturkosten vom ausführenden Unternehmen übernommen werden.
Anders sieht es beim Vandalismusschaden aus: Diese Kosten muss das Bezirksamt Wandsbek tragen. Wie hoch sie ausfallen, steht allerdings noch nicht fest, da bislang kein konkretes Angebot vorliegt.
Besonders unbefriedigend ist: Einen Zeitplan für die Reparatur gibt es derzeit nicht. Wann das Gerät wieder genutzt werden kann, ist damit völlig offen.
Das ist ärgerlich. Für mehr als 65.000 Euro wurde hier ein attraktives Bewegungsangebot geschaffen. Doch bereits kurz nach der Fertigstellung gab es die ersten Probleme, die sich über Monate hinzogen. Jetzt ist das Gerät erneut gesperrt.
Natürlich kann niemand Vandalismus vollständig verhindern. Bei dem neuen technischen Schaden muss aber schnell geklärt werden, ob die Gewährleistung greift. Vor allem braucht es jetzt einen konkreten Reparaturtermin, damit die Bewegungsinsel nicht erneut monatelang nur eingeschränkt genutzt werden kann.
Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) und Antwort des Senats, Drs. 23/5367 vom 22. September 2026.


