Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Wochen nachgefragt, wie es mit der Geflüchtetenunterkunft Tegelweg 190 a–i (Am Luisenhof) im Stadtteil Farmsen-Berne weitergeht. Hintergrund ist, dass der Standort ursprünglich nur für einen befristeten Zeitraum genehmigt wurde und die Frage, ob eine Nutzung nach Ablauf dieser Frist realistisch ist – insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Investitionen am Standort.
Derzeit wird die Geflüchtetenunterkunft als öffentlich-rechtliche Unterbringung betrieben. Bei einer Soll-Kapazität von 304 Plätzen sind aktuell rund 300 Plätze belegt. Der Betrieb erfolgt durch Fördern & Wohnen. Nach dem aktuellen Planungsstand ist das Belegungsende für den 31. August 2027 vorgesehen.
Befristung und Investitionen
Tatsächlich werden Unterkünfte dieser Art häufig mit zeitlich befristeten Genehmigungen errichtet. Gleichzeitig wurden am Standort Tegelweg erhebliche finanzielle Mittel investiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich nachvollziehbar die Frage, ob ein Rückbau nach Ablauf der derzeit vorgesehenen Laufzeit wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll wäre.
Prüfungen laufen
Nach Angaben der zuständigen Stellen prüfen die Behörden gemeinsam mit Fördern & Wohnen fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterbringungskapazitäten zu erhalten oder neu zu schaffen. Dies schließt ausdrücklich auch Verlängerungen bestehender Standorte sowie die dafür erforderlichen baurechtlichen, vertraglichen und konzeptionellen Voraussetzungen ein. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass mögliche Folgeprojekte – etwa Wohnungsbau – weiterhin Vorrang haben sollen.
Noch keine Entscheidung
Für die Geflüchtetenunterkunft Tegelweg bedeutet dies konkret:
Ob der Betrieb über den 31. August 2027 hinaus verlängert wird, ist derzeit noch offen. Die entsprechenden Überlegungen und Planungen sind nach Auskunft der zuständigen Stellen noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu einem konkreten Verlängerungszeitraum oder zu möglichen Alternativen nach 2027 liegen bislang nicht vor.
Drucksache 23/2865

