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Fernwärme: 30 % teurer ab Juli 2026 – das trifft Hamburg hart

Die vom Senat bestätigten Preiserhöhungen bei der Fernwärme um rund 30 Prozent ab Juli 2026 sind ein schwerer Schlag für viele Hamburgerinnen und Hamburger. Das geht aus der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 23/1216) klar hervor.

Klimaschutz gelingt nur mit Augenmaß. Die Akzeptanz für die Wärmewende steht und fällt mit der Bezahlbarkeit. Wer sich Wärme nicht mehr leisten kann, verliert das Vertrauen in die Politik. Der Senat muss jetzt sicherstellen, dass die Wärmewende gerecht finanziert wird – und nicht die Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden sind. Die Kosten für den Ausbau des Fernwärmenetzes dürfen nicht auf Bestandskunden umgelegt werden. Für Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Mieter bedeutet der Preissprung eine erhebliche Mehrbelastung – in ohnehin angespannten Zeiten.

Besonders problematisch: Während der Senat betont, die Erhöhung folge der „Transformation des Fernwärmesystems“ nach AVBFernwärmeV und nicht unmittelbar dem Netzausbau, bleibt für Verbraucherinnen und Verbraucher unklar, welche Investitions- und Betriebskosten am Ende tatsächlich im Preis landen. Genau diese Intransparenz untergräbt die Akzeptanz.

Unsere Forderungen

  • Transparenz: Die Hamburger Energiewerke müssen sämtliche Preisbestandteile lückenlos und nachvollziehbar offenlegen – inklusive der Anteile für Brennstoffe, Netzbetrieb, Investitionen und Preisänderungsfaktoren nach AVBFernwärmeV.

  • Fairness: Ausbau- und Neuanschlusskosten dürfen nicht über Umwege bei Bestandskunden landen. Der Senat muss dies verbindlich sicherstellen und kontrollieren. (Der Senat bestreitet eine Umlage von Ausbaukosten – das muss belastbar überprüfbar sein.)

  • Sozialverträglichkeit: Die Wärmewende muss bezahlbar bleiben – für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Preisgestaltung und Förderkulissen sind so auszurichten, dass Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht überfordert werden.

Hintergrund

  • Seit 5. Mai 2025 wurden rund 7.000 neue Verträge mit Gültigkeit ab Juli 2026 versandt; die verbindliche Rückmeldung wurde teils bereits bis 20. Juni 2025 erbeten.

  • Rechtliche Grundlage für Preisänderungen ist die AVBFernwärmeV; Preisklauseln müssen Kostenentwicklung und Marktlage angemessen berücksichtigen und transparent sein.

  • Laut Senat begründet sich die Anpassung „ausschließlich“ durch die Transformation (Kohleausstieg, neue Erzeugungsquellen, Leitungen) – nicht durch „Ausbaukosten“ bzw. Neuanschlusskosten. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft die Zulässigkeit der Umlegung weiterhin.

Hamburg braucht eine Wärmewende mit breiter Zustimmung – das gibt es nur mit fairen Preisen, klaren Regeln und vollständiger Offenlegung. Der Senat steht in der Pflicht.