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Geflügelpest: Ende der Stallpflicht in Hamburg zum 4. Mai 2026

Die seit Herbst 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird zum 4. Mai 2026 aufgehoben. Die zuständigen Bezirksämter haben entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen die Aufstallungspflicht beendet wird. Grundlage für diese Entscheidung ist insbesondere die aktuell rückläufige Zahl von Virusnachweisen bei Wildvögeln in der Region.

Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bekannt, ist in Deutschland inzwischen nahezu ganzjährig in Wildtierpopulationen nachweisbar. Dennoch hat sich die Lage in Hamburg zuletzt entspannt, sodass die Behörden eine Lockerung der Schutzmaßnahmen für vertretbar halten.

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht appellieren die zuständigen Stellen weiterhin an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehört unter anderem das Wechseln von Schuhen vor dem Betreten von Stallungen sowie der Schutz von Futter, Wasser und Einstreu vor Verunreinigungen und Kontakt mit Wildvögeln. Diese Maßnahmen bleiben ein zentraler Bestandteil zur Vermeidung von Infektionen.

Die Stallpflicht war ursprünglich am 31. Oktober 2025 für das gesamte Hamburger Stadtgebiet in Kraft getreten. Sie galt unabhängig von der Größe der Tierhaltung und betraf sowohl gewerbliche Betriebe als auch private Hobbyhaltungen. Betroffen waren unter anderem Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Wachteln und weitere Geflügelarten. Ziel der Maßnahme war es, das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelbestände zu minimieren. Im Falle eines Ausbruchs hätte dies erhebliche Konsequenzen, da betroffene Tierbestände in der Regel vollständig getötet werden müssen.

Unverändert bestehen bleiben hingegen Einschränkungen im Bereich von Veranstaltungen: Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben sind weiterhin untersagt. Auch das Verbringen von Vögeln über Märkte, Börsen oder mobile Anbieter in bestehende Haltungen bleibt verboten. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen bei den zuständigen Fachämtern für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragt werden.

Die aviäre Influenza ist eine Viruserkrankung, die vor allem Vögel betrifft, jedoch in seltenen Fällen auch andere Tierarten infizieren kann. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten steigt das Risiko durch Zugvögel, die das Virus verbreiten können. Eine Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch kontaminierten Kot. Um frühzeitig reagieren zu können, werden in Hamburg ganzjährig Untersuchungen zur Überwachung der Tiergesundheit durchgeführt.