In Norddeutschland häufen sich derzeit die Nachweise der Geflügelpest. Auch in Hamburg wurden laut dem Friedrich-Loeffler-Institut zuletzt drei Fälle der hochansteckenden Variante bestätigt – betroffen sind bislang ausschließlich Wildvögel. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nun umfassende Schutzmaßnahmen angeordnet.
Ab heute gilt eine Stallpflicht für ganz Hamburg. Diese betrifft sämtliche Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen – unabhängig davon, ob es sich um landwirtschaftliche Betriebe oder Hobbyhaltungen handelt. Das bedeutet: Geflügel darf bis auf Weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in gesicherten, gegen den Eintrag von Wildvögeln geschützten Vorrichtungen gehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Die Maßnahme soll verhindern, dass das Virus auf Hausgeflügel übergreift. Denn kommt es zu einem Ausbruch in einem Bestand, müssen alle Tiere getötet werden.
Zusätzlich ist es verboten, in Gefangenschaft gehaltene Vögel neu aufzunehmen oder Geflügel und Tauben auf Ausstellungen zu zeigen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich – etwa aus Tierschutzgründen. In der Vergangenheit wurden mehrere Ausbrüche in anderen Bundesländern auf Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten zurückgeführt.
Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten oder zu verbessern. Dazu gehören:
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das Wechseln von Schuhen und Kleidung vor Betreten der Ställe,
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das gründliche Händewaschen,
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der Schutz von Futter, Wasser und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.
Die Stadt Hamburg bittet Bürgerinnen und Bürger zudem, Funde toter Wildvögel – insbesondere von Gänsen, Schwänen, Enten oder Greifvögeln – den Fachämtern für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Nur durch gezielte Untersuchungen lässt sich feststellen, ob die Tiere an der Geflügelpest verendet sind.
Alle aktuellen Informationen und Hinweise finden Sie unter:
👉 www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest
Hintergrund:
Die aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine Virusinfektion, die vor allem bei Wild- und Hausvögeln auftritt. Die Gefahr einer Einschleppung steigt im Herbst und Winter, wenn Zugvögel unterwegs sind. Das Virus kann über direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Kot in Geflügelbestände gelangen. Hamburg führt daher ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest durch.

