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Gericht in Lüneburg gibt Klägern recht – Hamburg soll 2,3 Mio. m³/a Trinkwasser über einen Zeitraum von 30 Jahren weniger bekommen – Senat hat keine Einsparungen erzielen können – CDU-Vorschläge wurden bisher ohne Gegenvorschläge abgelehnt

Die Stadt Hamburg hat eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserförderung des Wasserwerks Nordheide über bis zu 18,4 Millionen m³/Jahr, im Mittel 16,1 Millionen m³/Jahr beantragt. Dagegen wurde geklagt und dem Kläger wurde recht gegeben, da Hamburg Wasser ausweislich der vorgelegten Wasserbedarfsprognose 2014 die Bedarfsspitze bereits 2025 erreiche und danach einen abnehmenden Bedarf ausweise und eine Mehrförderung in den ersten Jahren durch Einsparungen in Folgejahren ausgleichen könne, so der Senat auf meine Anfrage 22-08540. Rein rechnerisch ergibt sich aus dem Bescheid des Landkreises Harburg eine jährliche Reduzierung der beantragten Menge von 2,3 Mio. m³/a über einen Zeitraum von 30 Jahren. Das sind knapp zwei Prozent der Fördermenge aus dem Jahr 2021 (123,82 Mio. m³ – 22/6832).

Das Gerichtsurteil macht nochmal deutlich, dass der Senat versagt hat. Auf meine Anfrage musste er zugeben, dass die einzigen Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserbrauchs bisher die Anhebung der Gebühren sowie in Sommermonaten die Bevölkerung zum Sparen aufzufordern waren. Dieser Ansatz ist gescheitert. Der Senat muss endlich ein Konzept erarbeiten, wie das Trinkwasser auch in Zukunft gesichert wird. Schließlich werden die Sommer immer wärmer, wodurch der Verbrauch steigt, auch sinkt die mögliche Fördermenge durch den Klimawandel.

Sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge ist überlebensnotwendig. In Trockenperioden stieg der Trinkwasserverbrauch in Hamburg fast bis an die Fördergrenze. Der Umweltsenator hatte in der Vergangenheit über die Medien dazu aufgerufen, den Verbrauch zu begrenzen. Der Grundwasserspiegel ist bereits dauerhaft abgesunken.

Claudia Pahl-Wostl vom Institut für Umweltsystemforschung der Uni Osnabrück fordert daher, die Wassernutzung besser zu planen. Es werden Regeln gebraucht, wann welcher Wassernutzer wie viel Wasser aus welcher Quelle bekommt. Die ersten Bundesländer erarbeiten bereits derlei Pläne. Der Berliner Senat berät bspw. über die Senkung des Wasserbedarfs bei Trockenheit.

Mit Drucksache 22/8396 teilt der Senat mit, dass die zuständige Behörde von einer Zunahme von Sommertagen, d.h. Tagen, an denen die höchste Temperatur des Tages 25 °C erreicht bzw. überschreitet ausgeht sowie von einem Spitzenverbrauch in der Größenordnung der letztjährigen Spitzenabgabewerte von etwa 450.000 m3 Trinkwasser pro Tag aus. Auch teilt der Senat mit, dass wie in der Vergangenheit die zuständige Behörde in trockenen, heißen Sommermonaten die Bevölkerung bitten wird, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen. Sollten Appelle keine ausreichende Wirkung entfalten, wird der Senat erneut mittels Anordnungen nach § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebrauchseinschränkungen ausgesprochen.

Statt dem Aussprechen von Verboten sollten aus der Sicht der Hamburger CDU, Einsparungspotenziale bei den Behörden und öffentlichen Unternehmen gehoben werden und die landwirtschaftliche Bewässerung wie in anderen Bundesländern durch gereinigtes Abwasser erfolgen. So werden nicht kontrollierbare Verbote verhindert und das eigene Trinkwasser wird durch Preiserhöhungen kein Luxusgut (Drs. 22/7398).

Vorbildwirkung: Wasser bei den Behörden und städtischen Unternehmen einsparen

In den Amtsstuben Hamburgs und den öffentlichen Unternehmen stehen Wassersparmethoden noch ganz am Anfang. Nach unserer Maxime sollte die Stadt jedoch immer mit gutem Vorbild vorangehen, bevor sie von den Bürgerinnen und Bürgern hohe Anstrengungen verlangt. Das Einsparpotenzial ist hoch: 75.000 Menschen arbeiten für die Stadt Hamburg, hinzu kommen 52.000 für die Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist.

Anreizprogramm für die Förderung von modernen Armaturen mit Sensoren sowie Brauchwasseranlagen

Wer kennt es nicht. Viele Armaturen laufen ununterbrochen und verschwenden somit kostbares Trinkwasser. Hier ist es angezeigt, diese durch neue und wassersparende zu ersetzen. Dafür bedarf es ein Anreizprogramm für die Förderung von modernen Armaturen mit Sensoren sowie Brauchwasseranlagen. Damit kann gezielt Wasser eingespart werden.

Leider sind die Überlegungen der zuständigen Behörde hinsichtlich möglicher Anreize zur Senkung des Trinkwasserverbrauchs noch nicht abgeschlossen.

Potenzial ermitteln und Brauchwasser einsetzen

Wir fordern, dass der Senat den Gesamtwasserverbrauch von Behörden und öffentlichen Unternehmen ermittelt und prüft, wo Brauchwasseranlagen eingesetzt werden können (Drs. 22/6609). Dadurch kann Regenwasser für die Toilettenspülung genutzt werden. Zudem muss ein schlüssiges Konzept zum Trinkwasserverbrauch aufgestellt werden. So muss etwa für Toilettenspülungen kein Trinkwasser eingesetzt werden. Durch moderne Armaturen mit Sensoren kann auch der Verbrauch gesenkt werden. Im großen Maßstab rechnet sich das und wir müssen uns um die Zukunft der Wasserversorgung bei einer an Einwohnern zunehmenden Stadt weniger Sorgen machen.

Derzeit gibt es aber nicht einmal Anreize zum Wassersparen bei den Behörden und öffentlichen Unternehmen (Drs. 22/5581). So wird derzeit der Verbrauch von Untermietern, bspw. in Bezirksämtern, gar nicht genau erfasst – es wird eine Pauschale erhoben, die sich an der vermieteten Fläche bemisst, statt am erfassten Verbrauch. Das wünscht sich wohl auch so mancher Privatmieter.

Vierte Reinigungsstufe im Klärwerkkomplex schaffen – Wasser in der Landwirtschaft sparen

Unser Abwasser fließt in den Kläranlagenverbund Köhlbrandhöft/Dradenau. Dort durchläuft es drei Reinigungsstufen und läuft dann in den Köhlbrand, in die Elbe und schlussendlich in die Nordsee ab. Das wäre auch kein Problem, wenn nicht immer noch einiges an Mikroplastik, an Drogen- und Medikamentenrückständen, anderen Mikroschadstoffen sowie Keimen im gereinigten Wasser verbleiben würde.

Andere Bundesländer, bspw. Baden-Württemberg und Niedersachsen, machen es besser und starten eine Offensive für die vierte Reinigungsstufe in vielen Gemeinden. Wir brauchen auch eine bessere Reinigung. Das saubere Wasser könnten wir dann bspw. ins Alte Land zu den Obstbauern führen. So würde weniger Brunnenwasser verbraucht und stünde den Hamburgerinnen und Hamburger als Trinkwasser zur Verfügung. (Drs. 22/6434).