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Gesundheitsversorgung in Steilshoop: Nach meiner Beschwerde muss der Senat seine Antwort korrigieren

Die medizinische Versorgung in Steilshoop beschäftigt viele Menschen im Stadtteil. Gerade mit Blick auf den geplanten Umbau des Einkaufszentrums ist entscheidend, was mit den bestehenden Arztpraxen passiert und welche medizinischen Angebote künftig vorgesehen sind.

Genau hierzu hatte ich den Senat mit meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage 23/3966 befragt. Auf meine Frage, welche konkreten und verbindlichen Verpflichtungen zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung während und nach dem Umbau bestehen, blieb die ursprüngliche Antwort jedoch unzureichend.

Deshalb habe ich die Beantwortung gegenüber der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft beanstandet und um Überprüfung gebeten. Das hatte Erfolg: Der Senat hat seine Antwort noch einmal geprüft und Frage 18 nun nachträglich ausführlich beantwortet.

Arztpraxen sollen während der gesamten Bauphase erhalten bleiben

Die wichtigste neue Information betrifft die Bauphase. Nach der nun vorgelegten Antwort verpflichtet sich die Eigentümerin des Einkaufszentrums, die Grundversorgung einschließlich der Gesundheitsversorgung während der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase unterbrechungsfrei sicherzustellen. Das bedeutet konkret: Eine Apotheke und die derzeit vorhandenen Arztpraxen sollen während der Bauarbeiten erhalten bleiben. Darüber hinaus wurden Bürgschaften zur Absicherung der Sanierungsziele sowie Vertragsstrafen für den Fall vereinbart, dass Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Das ist eine wichtige Klarstellung. Denn gerade bei einem jahrelangen Umbau darf es nicht passieren, dass bestehende medizinische Angebote zunächst verschwinden und die Menschen anschließend darauf vertröstet werden, dass irgendwann neue Praxen entstehen.
Umfangreiches medizinisches Zentrum geplant

Auch für das künftige Steilshooper Zentrum enthält die nachgereichte Antwort erstmals konkrete Angaben. Vorgesehen sind Flächen für eine Apotheke mit rund 250 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie ein medizinisches Zentrum mit möglichst zusammenhängenden Praxisflächen.
Geplant sind nach Angaben des Senats:

  • Kinderarztpraxis: ca. 200 m²
  • Hausarztpraxis: ca. 300 m²
  • internistische Praxis: ca. 500 m²
  • Zahnarztpraxis: ca. 300 m²
  • Kieferorthopädie: ca. 200 m²
  • gynäkologische Praxis: ca. 200 m²
  • Physiotherapie: ca. 130 m²
  • Logopädie: ca. 150 m²

Damit sind allein für diese medizinischen Nutzungen rund 1.980 Quadratmeter Nutzfläche vorgesehen – zuzüglich der Apotheke.

Nachhaken lohnt sich

Der Vorgang zeigt allerdings auch ein grundsätzliches Problem. Diese Informationen hätte der Senat bereits auf meine ursprüngliche parlamentarische Frage mitteilen können und müssen. Erst nachdem ich die Antwort beanstandet hatte, wurden die konkreten Verpflichtungen offengelegt.

Für Steilshoop ist die nachträgliche Klarstellung dennoch eine gute Nachricht. Jetzt ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die bestehende gesundheitliche Versorgung während der Bauphase nicht einfach wegbrechen darf und dass im neuen Zentrum erhebliche Flächen für medizinische Angebote vorgesehen sind.

Entscheidend wird nun sein, ob diese Verpflichtungen in der Praxis tatsächlich eingehalten werden und ob es gelingt, die vorgesehenen Praxisflächen am Ende auch mit Ärztinnen und Ärzten zu besetzen. Gerade bei der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung bleibt die Situation in Steilshoop ein Thema, bei dem ich weiter genau hinschauen werde.

Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/3966 sowie Schreiben der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft vom 23. Juli 2026 mit der ergänzenden Antwort des Senats zu Frage 18.

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