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Glatte Wege in Bramfeld und Wandsbek: Wo Bürger Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht melden können

Gerade in den Wintermonaten kommt es auch im Bezirk Wandsbek immer wieder zu gefährlichen Situationen: Gehwege und öffentlich zugängliche Wege auf Privatgrund sind nicht oder nur unzureichend geräumt und gestreut – obwohl hierfür nach den geltenden Vorschriften die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich sind.

Ein aktuelles Beispiel ist der stark frequentierte Verbindungsweg zwischen dem Kaufland Bramfeld und dem Bramfelder Dorfpassage bzw. dem dortigen Ärztehaus. Gerade ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen oder Patientinnen und Patienten sind hier täglich unterwegs. Wenn dieser Weg bei Schnee oder Glätte nicht geräumt ist, entsteht eine erhebliche Gefahrenlage.

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich daher:
Wo kann man solche Verstöße melden – und was passiert danach?

Wo können Verstöße gemeldet werden?

Im Bezirk Wandsbek bestehen mehrere konkrete Anlaufstellen:

📧 1. Bezirksamt Wandsbek (direkt per E-Mail)

Verstöße können unter Angabe von

  • genauem Ort,

  • Zeitpunkt der Feststellung sowie

  • Fotodokumentation

an folgende Adresse gemeldet werden:

MR@wandsbek.hamburg.de

Je genauer die Angaben, desto schneller kann die zuständige Stelle prüfen und reagieren.

📱 2. SRH-App „Glätte melden“

Während der Winterdienstsaison (Mitte Oktober bis Mitte April) bietet die App der Stadtreinigung Hamburg eine eigene Funktion „Glätte melden“.

Mit einem Foto können verschneite oder vereiste Stellen direkt an die Winterdienstzentrale übermittelt werden. Die zuständige Stelle wird dann informiert.

☎️ 3. Winterdienst-Hotline der Stadtreinigung

Telefonisch können unzureichend geräumte Flächen unter:

2576 – 1313

gemeldet werden.

Ist die Stadtreinigung nicht zuständig, erhalten Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch Hinweise auf die richtige Anlaufstelle.

💻 4. Melde-Michel

Auch über den städtischen „Melde-Michel“ können Versäumnisse angezeigt werden – selbst wenn es keine eigene Kategorie „Eis und Schnee“ gibt.

Dort können:

  • eine Sachverhaltsbeschreibung eingegeben

  • und Fotos hochgeladen werden

Nach Prüfung durch den Telefonischen Hamburg Service wird die Meldung automatisiert an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet.

Wie verfährt das Bezirksamt nach einer Meldung?

Nach Eingang der Meldung erfolgt zunächst eine Kontrolle und Prüfung durch das Bezirksamt Wandsbek.

Liegt tatsächlich eine Pflichtverletzung vor, werden die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger:

  • entweder persönlich vor Ort angesprochen

  • oder schriftlich aufgefordert, ihrer Räum- und Streupflicht unverzüglich nachzukommen.

Damit wird sichergestellt, dass gefährliche Zustände möglichst zeitnah beseitigt werden.

Gerade stark frequentierte Wege – wie der Verbindungsweg zwischen Kaufland und Ärztehaus in der Bramfelder Dorfpassage – dürfen im Winter keine Gefahrenquelle sein.

Die Zuständigkeit liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Doch ohne Hinweise aus der Bevölkerung bleiben Missstände häufig unentdeckt.

Deshalb gilt:
Wer gefährliche Glätte feststellt, sollte dies konsequent melden – mit Ort, Zeitpunkt und Foto. Nur so kann die Verwaltung schnell handeln und die Sicherheit insbesondere für ältere und kranke Menschen gewährleisten.