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Glyphosat in Hamburgs Gewässern: Kein akuter Handlungsbedarf laut Senat – aber offene Fragen bleiben

In Hamburger Gewässern ist in den vergangenen Jahren vereinzelt Glyphosat nachgewiesen worden. Während in der Elbe laut Hamburg Wasser seit Jahren keine messbaren Konzentrationen festgestellt wurden, zeigten sich in kleineren Gewässern punktuell Auffälligkeiten.

Kein Nachweis in der Elbe – aber Glyphosat in kleineren Gewässern

Nach Angaben von Hamburg Wasser wurde Glyphosat im Ablauf der städtischen Kläranlagen nicht nachgewiesen. Auch die kontinuierlich überwachte Messstelle Seemannshöft an der Elbe zeigte seit 2015 Werte unterhalb der Nachweisgrenze. In rund 300 Proben aus anderen Oberflächengewässern aus den Jahren 2022 bis 2024 wurde Glyphosat in 16 % der Fälle nachgewiesen – bei Konzentrationen zwischen 0,025 µg/l und 0,26 µg/l. Der Medianwert lag bei 0,04 µg/l.

Kein gesetzlicher Grenzwert – unklare Bewertung

Erstaunlich ist, dass trotz der häufigen Diskussion über Glyphosat derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ein verbindlicher Grenzwert für Fließgewässer existiert. Eine einheitliche rechtliche Grundlage zur Bewertung potenzieller Risiken fehlt somit bislang – mit erheblichen Konsequenzen für den vorsorgenden Gewässerschutz.

Urbane Quellen im Fokus 

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Glyphosat nicht nur über die Landwirtschaft in die Umwelt gelangt. Auch städtische Quellen – etwa durch Waschmittelzusätze, Reinigungsmittel oder Prozesse in Kläranlagen – könnten eine relevante Rolle spielen. Hamburg Wasser konnte jedoch bislang keine Erhöhung der Glyphosatwerte im Klärwerksprozess nachweisen. Dennoch ist klar: Die Diskussion über Glyphosat muss breiter geführt werden, ohne vorschnell die Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen.

Wenig Forschung, langsame Auswertung

Der Senat beobachtet die aktuelle Forschungslage, betreibt aber keine eigenen Untersuchungen oder Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen, um die urbane Herkunft genauer zu analysieren. Gleichzeitig verzögert sich die Bewertung vorhandener Daten regelmäßig, da die Jahresauswertungen aufwendig und rückwirkend erfolgen.

Unklare Konsequenzen bei Grenzwertüberschreitungen

Sollten Umweltqualitätsnormen dauerhaft überschritten werden, droht das Ziel eines „guten ökologischen Zustands“ im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie verfehlt zu werden. Welche rechtlichen oder finanziellen Folgen dies für Hamburg nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums hätte, ist derzeit nicht absehbar.

Auch wenn die bisherigen Messwerte keinen akuten Handlungsbedarf signalisieren, darf sich der Senat nicht zurücklehnen. Es ist besorgniserregend, dass in 16 % der Proben Glyphosat nachgewiesen wurde – und das, obwohl es bislang keine verbindlichen Grenzwerte für Fließgewässer gibt. Besonders wichtig ist: Die Herkunft des Glyphosats muss umfassend untersucht werden. Studien legen nahe, dass ein erheblicher Teil nicht aus der Landwirtschaft stammt, sondern aus urbanen Quellen wie Kläranlagen oder Haushaltsprodukten. Genau hier muss Hamburg ansetzen. Wir fordern den Senat auf, eigene und  Bundesforschungsvorhaben zu initiieren und mit wissenschaftlichen Partnern gezielt die Eintragsquellen zu untersuchen. Nur mit fundierten Erkenntnissen lassen sich effektive Schutzmaßnahmen entwickeln. Gleichzeitig muss die Auswertung der Messdaten beschleunigt und transparenter gestaltet werden – damit wir nicht erst reagieren, wenn es zu spät ist.