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Großprojekte ohne Großprojekt-Expertise? – Die Besetzung der BUKEA-Aufsichtsräte muss auf den Prüfstand

Die Kostenexplosion beim Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE), die massiven Probleme beim Projekt VERA II von HAMBURG WASSER und weitere Verzögerungen bei öffentlichen Großprojekten werfen eine grundsätzliche Frage auf: Sind die Aufsichtsräte der öffentlichen Unternehmen überhaupt ausreichend für die Kontrolle milliardenschwerer Infrastrukturprojekte aufgestellt?

Der Senat betont zwar, die Aufsichtsräte nähmen ihre Kontroll- und Überwachungsfunktion „mit hoher Verantwortung und der erforderlichen Konsequenz“ wahr. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates die Überwachung der Geschäftsleitung hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ist. Doch genau daran bestehen inzwischen erhebliche Zweifel.

Zwei Großprojekte, dieselben Muster

Beim Projekt VERA II von HAMBURG WASSER wurde später bekannt, dass über Jahre kein Lenkungsausschuss existierte. Beim ZRE wurde der ursprünglich vorhandene Lenkungsausschuss ebenfalls abgeschafft und durch Jour-fixe-Termine ersetzt. Gleichzeitig explodierten die Kosten, Termine wurden verfehlt und die neue Geschäftsführung musste externe Projektprüfer, Claim-Manager und zusätzliche Projektsteuerer einsetzen.

Wenn solche Entwicklungen erst erkannt werden, nachdem bereits hunderte Millionen Euro verbaut wurden, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion ausreichend wahrgenommen?

Kontrolle setzt Fachkompetenz voraus

Ein Aufsichtsrat muss nicht jedes Detail einer Müllverbrennungsanlage berechnen können. Er muss aber die richtigen Fragen stellen.

Bei einem Infrastrukturprojekt mit Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro müssen Mitglieder eines Aufsichtsrates beispielsweise erkennen können,

  • ob das Risikomanagement ausreichend ist,
  • ob Projektsteuerung und Controlling funktionieren,
  • ob Terminpläne realistisch sind,
  • ob Nachträge plausibel sind,
  • ob Bauabläufe richtig organisiert werden,
  • ob ein Lenkungsausschuss notwendig ist oder nicht.

Wer diese Fragen fachlich nicht einordnen kann, ist zwangsläufig vollständig auf die Aussagen der Geschäftsführung angewiesen. Dann wird aus Kontrolle schnell bloßes Vertrauen.

Die Antwort des Senats überzeugt nicht

Besonders bemerkenswert ist die Antwort des Senats auf die Frage nach den fachlichen Qualifikationen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Anstatt die vorhandenen Kompetenzen offen darzustellen, verweigert der Senat die Auskunft mit dem Hinweis auf den Datenschutz.

Gleichzeitig erklärt der Senat, eine grundsätzliche Änderung der Anforderungen sei nicht geplant. Die bisherigen Regelungen seien ausreichend.

Gerade diese Aussage überrascht. Denn wenn innerhalb weniger Jahre mehrere Großprojekte erhebliche Kostensteigerungen und Steuerungsprobleme aufweisen, sollte nicht alles beim Alten bleiben.

Wer kontrolliert eigentlich die größten Infrastrukturprojekte Hamburgs?

Ein Blick auf die Zusammensetzung der Aufsichtsräte zeigt ein wiederkehrendes Muster. Vertreten sind regelmäßig:

  • Staatsräte,
  • Behördenvertreter,
  • Vertreter der Finanzbehörde,
  • Arbeitnehmervertreter,
  • Gewerkschaften,
  • Handelskammer,
  • Mieterverein,
  • politische Vertreter.

Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Auffällig ist jedoch etwas anderes:

Nur vereinzelt finden sich Personen mit ausgewiesener Erfahrung bei Planung, Bau oder Steuerung von Großprojekten im Anlagenbau oder bei komplexen Müllverbrennungsanlagen.

Gerade beim ZRE handelt es sich um eines der technisch anspruchsvollsten Bauvorhaben Hamburgs. Es vereint Hochbau, Anlagenbau, Energieerzeugung, Genehmigungsrecht, Umwelttechnik, Fernwärme, Fördertechnik, Prozessleittechnik und komplexes Projektmanagement.

Für ein Projekt dieser Größenordnung wäre zu erwarten, dass zumindest einzelne Mitglieder über nachweisbare praktische Erfahrung bei der Planung oder Steuerung vergleichbarer Industrie- oder Infrastrukturprojekte verfügen.

Diese Expertise ist in den Aufsichtsräten jedoch kaum erkennbar.

Externe Berater ersetzen keine fachkundigen Aufsichtsräte

Der Senat verweist darauf, dass Aufsichtsräte jederzeit externe Beratung hinzuziehen könnten. Doch genau das kann die fehlende Fachkompetenz im Gremium nicht ersetzen. Denn zunächst muss überhaupt erkannt werden,

  • dass ein Problem besteht,
  • dass externe Hilfe notwendig ist,
  • welche Fragen gestellt werden müssen,
  • welche Gutachten erforderlich sind.

Fehlt dieses Wissen bereits im Aufsichtsrat, wird externe Beratung häufig erst dann beauftragt, wenn die Probleme längst entstanden sind.

Genau diesen Eindruck vermitteln sowohl VERA II als auch das ZRE.

Die Konsequenz

Hamburg investiert Milliarden in die Energie-, Wasser- und Entsorgungsinfrastruktur. Diese Projekte dürfen nicht ausschließlich politisch kontrolliert werden.

Sie brauchen Aufsichtsräte, in denen neben Politik, Arbeitnehmern und Verwaltung auch erfahrene Praktiker vertreten sind – Menschen mit nachgewiesener Erfahrung im Großprojektmanagement, Anlagenbau, Risikomanagement, Controlling oder der technischen Steuerung komplexer Infrastrukturprojekte.

Nicht, weil Politik unwichtig wäre. Sondern weil Großprojekte dieser Größenordnung fachliche Kontrolle benötigen.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen deutlich: Gute Absichten allein verhindern keine Kostenexplosionen.

Zusammensetzung der Aufsichtsräte der BUKEA-Unternehmen
Unternehmen Mitglieder Auffällige Zusammensetzung
Stadtreinigung Hamburg (SRH) 12 Senatorin Katharina Fegebank (Vorsitz), BUKEA, Finanzbehörde, Handelskammer, Mieterverein sowie Arbeitnehmervertreter.
Hamburger Energiewerke (HEnW) 12 BUKEA, Finanzbehörde, HGV, IG Metall, Arbeitnehmervertreter sowie Professorin der TU Hamburg.
Hamburger Wasserwerke (HWW) 9 Staatsrätin, Finanzbehörde, BUKEA, HGV, Arbeitnehmervertreter sowie einzelne technische Fachvertreter.
Hamburger Stadtentwässerung (HSE) 9 Staatsrätin, Finanzbehörde, BUKEA, Handelskammer, Mieterverein und Arbeitnehmervertreter.
Hamburger Energienetze (HNE) 20 Sehr großes Gremium aus Staatsräten, Behörden, Gewerkschaften, Unternehmensvertretern, TU Hamburg und Arbeitnehmervertretern.
Hamburger Friedhöfe 6 Staatsrätin, BUKEA, Finanzbehörde, Rechtsanwältin sowie Arbeitnehmervertreter.
Bäderland 6 Staatsräte, Finanzbehörde, Arbeitnehmervertreter sowie Vertreterin der Hamburger Wasserwerke.