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Gute Nachrichten: Senat fördert Wärmepumpen

Der Senat teilt mit: “Wärmepumpen in Neu- und Bestandsbauten senken die Energiekosten und helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Um Hauseigentümer:innen zu motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen, stockt Hamburg das Förderprogramm zum Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Sole-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden auf.

Mit einer Wärmepumpe können Hauseigentümer:innen unabhängig von Öl und Gas umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien heizen und somit einen Teil der jährlichen Heizkosten sparen. Wärmepumpen ermöglichen hohe Anteile an erneuerbarer Energie bei der Gebäudebeheizung und bei der Trinkwarmwasserbereitung.

Das bisherige Förderprogramm umfasste 2020 rund 2,0 Millionen Euro und wurde entsprechend dem bürgerschaftlichen Ersuchen 2021 auf 2.561 und 2022 auf 2,6 Millionen Euro aufgestockt.

Bei Umsetzungsfragen beispielsweise hinsichtlich der geeigneten Wärmepumpen-Art, dem geeigneten Aufstellungsort oder zum Schallschutz bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen beraten die Hamburger Energielotsen Privatpersonen und Gewerbetreibende kostenfrei. Das Angebot an Vortragsveranstaltungen mit Wärmepumpen-Fachleuten wurde zudem erhöht.

Die Landesförderung wird von der Investitions- und Förderbank Hamburg ausgezahlt. Sämtliche Informationen sind unter Erneuerbare Wärme | IFB Hamburg (ifbhh.de) zu finden.

Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von dem Förderstopp der KfW-Förderprogramme nicht betroffen. Daher ist eine Förderung für den Wechsel von Öl- bzw. Gasheizungen auf eine Wärmepumpe weiterhin auch mit Bundesmitteln möglich. Die Förderhöhe  beträgt zwischen 35% und 50 % der Investitionskosten der Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Sanierung Wohngebäude – BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).

Insgesamt beträgt die Förderung beim Umrüsten einer Heizung in Bestandsgebäuden hin zu einer Wärmepumpe mittels der Kombination aus verfügbaren Landes- und bestehender Bundesmittelförderung bis zu 60 % der Investitionskosten.”