In Hamburg können Bürgerinnen und Bürger durch den Einbau von Außenwasserzählern Abwassergebühren sparen. Diese Zähler erfassen Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen – etwa bei der Gartenbewässerung – und ermöglichen so eine Entlastung bei den Gebühren.
Nach Angaben des Senats waren im Jahr 2023 rund 6.600 Außenwasserzähler installiert, im Jahr 2024 6.700 Zähler und im laufenden Jahr 2025 erneut 6.600 Zähler. Die Zahl der Installationen ist damit seit Jahren weitgehend stabil.
Senat verweist auf rechtliche Vorgaben
Eine Bewertung des Verwaltungsaufwandes entfalle, so der Senat, da die Rechtsprechung gebiete, dass nach dem Äquivalenzprinzip die zugrundeliegende Rechtsnorm eine Möglichkeit vorsehen müsse, Wassermengen, die nicht in das öffentliche Sielnetz eingeleitet werden, von der gebührenpflichtigen Abwassermenge abzusetzen.
Ökologische Wirkung hängt vom Nutzungsverhalten ab
Die ökologische Wirkung von Außenwasserzählern lasse sich nicht pauschal einschätzen. Ein Nutzen könne etwa durch eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Gartenbewässerung entstehen. Gleichzeitig hänge dies jedoch stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Haushalte ab.
Regelungen werden derzeit überprüft
Der Senat kündigte an, dass die bestehenden Regelungen zur Nutzung von Außenwasserzählern in Hamburg aktuell geprüft werden. Ob es zu Anpassungen kommt und welche Auswirkungen diese haben könnten, bleibt abzuwarten.
– Drucksache 23/1344 –

