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Hamburgs Rosskastanien sterben – Esskastanien als Ersatz laut Senat problembehaftet – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Hamburgs Rosskastanien sterben – Esskastanien als Ersatz laut Senat problembehaftet

Kürzlich hat der Umweltsenator Jens Kerstan verlautbart, dass die ca. 6000 Rosskastanien in Hamburg nicht überleben werden, da sie von einer Komplexerkrankung befallen sind, gegen die derzeit nichts ausgerichtet werden kann.

 

Das Abendblatt hat daraufhin Expertenmeinungen vom Pomologen-Verein e. V. veröffentlicht.

 

Denen zufolge wäre der Ersatz der Rosskastanien durch Esskastanien vorteilhaft. Ich habe den Senat dazu befragt (Drs. 22/3657). Dieser betont vor allem die Nachteile von Esskastanien.

Warum sterben Hamburgs Rosskastanien ab?

 

In Hamburg sind etwa 6.000 städtische Rosskastanien vorhanden, von denen die meisten Straßenbäume sind. Insbesondere die Gemeine Rosskastanie mit ca. 4.700 und die Rotblühende Rosskastanie mit etwa 1.000 Exemplaren sind häufig vertreten (Drs. 22/2494).

 

Seit 2007 wütet jedoch ein bakterieller Erreger namens Pseudomonas syringae pv. Aesculi in der Hansestadt, der die Rosskastanien für holzzersetzende Pilze anfällig macht. Das Bakterium löst eine Komplexerkrankung aus.

 

Was unternimmt die Stadt gegen das Kastaniensterben?

 

Die Verwaltung kann hier nur Übertragungswege des Erregers bekämpfen. So werden Schnittmaßnahmen mit desinfizierten Gerätschaften ausgeführt, um das Bakterium nicht auf gesunde Bäume zu übertragen (Drs. 20/12261).

 

Quarantäne-Hiebe, also das vorsorgliche Fällen von Kastanien, findet in Hamburg laut Senat nicht statt. Erfahrungen aus den Niederlanden hätten gezeigt, dass der Befallsdruck der Bakteriose so nicht gesenkt werden könne. Untermauert wird dies durch eigene Erfahrungen, bei denen sich das Bakterium trotz Fällung kranker Bäume weiter ausbreitete.

 

Aktueller Stand des Rosskastanien-Sterbens

 

Seit 2013 bis August 2020 wurden 784 Rosskastanien aufgrund von Anzeichen der Komplexerkrankung in Hamburg gefällt.

 

Was wird stattdessen nachgepflanzt?

 

„In Hamburg wurden bisher mehrere Wege beschritten, um erkrankte und gefällte Rosskastanien zu ersetzen. In einigen Bezirken wurden vereinzelt noch andere Kastanienarten nachgepflanzt (Aesculus flava, A. indica). Häufig erfolgt jedoch ein Wechsel der Leitbaumart, insbesondere beim Ausfall einer ganzen Allee oder Baumreihe. Die Auswahl der Folgebaumart orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten, wie Standort- und Bodenverhältnissen, vorhandenes Ausbreitungspotential der Krone, Nähe zum Verkehrsraum/der Fahrbahn und/oder Schutzstreifen bzw. dem Radverkehr.“

 

Pomologen-Verein wünscht sich Esskastanien

 

Laut Aussagen von Personen des Pomologenvereins im Abendblatt wäre das häufige Anpflanzen von Esskastanien in Hamburgs Straßen und Grünanlagen ein mehr als adäquater Ersatz für die sterbenden Rosskastanien. Denn:

 

– Sie sind nicht für das Bakterium anfällig (biologisch gesehen eine andere Art).

 

– Sie sind dem Klimawandel gewachsen.

 

– Sie ermöglichen eine hohe Biodiversität, sind u. a. gute Bienenweiden.

 

– Die Früchte sind essbar und tragen dazu auch zur „essbaren Stadt“ bei.

 

98 Esskastanien als Straßenbäume in Hamburg – werden es mehr werden?

 

Eine gezielte, überproportionale Erhöhung des Esskastanienbestands ist laut Senat nicht geplant. Zwar wird sie vereinzelt an ausgewählten Standorten gepflanzt und die Eignung als Straßenbaum weiterhin untersucht. Doch es gäbe auch Nachteile:

 

– Sie wird sehr hoch (bis zu 20 Meter), die Krone kann sich zehn bis fünfzehn Meter in die Breite erstrecken, diesen Raumbedarf können viele Straßenstandorte nicht bereitstellen.

 

– Sie hat einen niedrigen Kronenansatz mit Dominanz im unteren Kronengerüst. Das verdunkelt Straßen zu sehr. Bei erforderlichen Aufastungen für ein besseren Lichtraumprofil schwächt man den Baum.

 

– Anfälligkeit gegenüber zu stark ausgetrocknetem Boden und Spätfrost.

 

– Anfälligkeit gegenüber anderen Krankheiten.

 

– Fruchtfall kann Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

 

– Pollen riechen sehr intensiv. Deren Geruch würde oft als unangenehm wahrgenommen werden.

 

– Leidet unter Vandalismus, da Äste herausgebrochen würden, um an die Maronen zu gelangen.

 

Haltung des Senats zur „essbaren Stadt“

 

(Vollzitat:)

 

„Das Konzept der „essbaren Stadt“ wurde in Deutschland ab 2009 in der Stadt Andernach entwickelt und wird dort durch die Stadt betreut. Seitdem haben sich in zahlreichen deutschen Städten Initiativen und Aktivitäten entwickelt, die der Grundidee, essbare Pflanzen anzupflanzen und deren Nutzung als Nahrungsmittel zuzulassen, positiv gegenüberstehen.

 

Derartige Aktivitäten gibt es auch in Hamburg, z.B. innerhalb von Parks und Grünanlagen mit Obstbäumen oder Sträuchern mit essbaren Früchten sowie Anlegen von Obstwiesen. Im Altonaer Schanzenpark wird derzeit zum Beispiel ein Projekt der Stiftung EWILPA (Essbare Wildpflanzen Parks) initiiert. In Eimsbüttler Grün- und Erholungsanlagen wird die Ernte von essbaren Früchten der Obstwiesen geduldet.

 

Die bestehende Rechtslage lässt die Nutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Sinne der „essbaren Stadt“ allerdings nur eingeschränkt zu, da es in Grünanlagen gemäß §1 (3) 3. der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verboten ist „… Früchte …abzupflücken“. Allerdings kann die zuständige Behörde von dem Verbot im Einzelfall Ausnahmen zulassen, siehe § 1 (4) der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die Mitnahme abgefallener Früchte ist rechtlich zulässig.

 

In Grünanlagen haben früchtetragende Bäume für die Tierwelt als Nahrungsquelle positive Aspekte und auch für die Stadtbevölkerung bieten früchtetragende Bäume Vorteile, z.B. im Hinblick auf umweltpädagogische Aspekte. Allerdings besteht bei der Nutzung als Nahrungsmittel auch die Möglichkeit von übertragbaren Krankheiten durch z.B. Hundekot oder Urin an den Früchten.

 

Auf Kinderspielplätzen können Obstbäume Insekten, wie Wespen, anlocken und so ggf. zu Gefährdungen führen, weshalb hier eine Anpflanzung kritisch zu prüfen wäre (Verkehrssicherungspflicht).

 

Im Straßenraum kann das Anpflanzen von Straßenbäumen mit fleischigen Früchten, z.B. Apfel, Birne, Weißdorn oder Mehlbeere, auf Grund der Rutschgefahr (Verkehrssicherungspflicht) und der durch den Fruchtfall hervorgerufenen Verschmutzungen nur an ausgesuchten Standorten erfolgen. Weniger kritisch sind nussartige bzw. hülsenartige Früchte, wenn möglichst große Baumscheiben vorhanden sind, damit die Früchte nicht auf den Fuß- und Radwegen und Fahrbahnen landen.“