Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet um vier weitere Jahre verlängert. Hintergrund ist die anhaltende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt der Hansestadt. Die neue Verordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Sie schließt unmittelbar an die bisherige Regelung an und nutzt den bundesrechtlich vorgegebenen Rahmen vollständig aus.
Mit der Verlängerung bleibt die Mietenbegrenzung bei Neuvermietungen weiterhin bestehen: Im Regelfall darf die Miete bei Abschluss eines neuen Vertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen – etwa bei umfassend modernisierten Wohnungen – bleiben bestehen.
Die rechtliche Grundlage für entsprechende Landesverordnungen wurde 2015 durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffen. Am 26. Juni 2025 beschloss der Bundestag ein Gesetz, das die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bundesweit bis Ende 2029 verlängert. Hamburg hatte sich im Vorfeld intensiv für diese bundesweite Fortführung eingesetzt und seine Position unter anderem im Bundesrat eingebracht.
Seit ihrer Einführung ins Bürgerliche Gesetzbuch ist die Mietpreisbremse mehrfach nachjustiert worden. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Rechte der Mieterinnen und Mieter: Das früher geltende qualifizierte Rügeerfordernis wurde abgeschafft. Seither reicht in vielen Fällen eine einfache Rüge aus, um einen möglichen Verstoß geltend zu machen. Betroffene können zu viel gezahlte Miete bis zum Beginn des Mietverhältnisses zurückfordern, sofern die Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Vertragsbeginn erfolgt.
Mit der nun beschlossenen Verlängerung will Hamburg Mieterinnen und Mieter weiterhin vor überdurchschnittlichen Preissteigerungen schützen und gleichzeitig zur Stabilisierung des angespannten Wohnungsmarkts beitragen.

