Trotz millionenschwerer Investitionen bleiben viele Hamburger Fließgewässer für wandernde Fischarten wie Meerforelle oder Flussneunauge weitgehend unpassierbar. Die Monitoringdaten zeichnen ein alarmierendes Bild – dennoch verkauft der rot-grüne Senat Maßnahmen als Erfolg, deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Die CDU-Fraktion fordert ein Umdenken.
Konkret kritisiert die CDU, dass zentrale Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich verfehlt werden – trotz erheblicher Ausgaben. So wurde am Seevekanal eine Fischtreppe für rund 1,8 Millionen Euro errichtet. Doch oberhalb befindet sich das Wehr Maschen – ein Hindernis, das unter bestimmten Wasserverhältnissen für Meerforellen schwer überwindbar ist und für Meerneunaugen wohl kaum passierbar. Wie durchgängig dieser Wanderkorridor tatsächlich ist, weiß der Senat selbst nicht – eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Niedersachsen hat bislang nicht stattgefunden.
Ein Blick in die Monitoringdaten (Anlage zur Drucksache 23/513) offenbart zudem: Im Seevekanal wurden durch den ASV Harburg-Wilhelmsburg weder Meerforellen gefangen noch Sichtungen von Meerforellen oder Meerneunaugen gemeldet. 2023 konnte kein einziges Exemplar nachgewiesen werden. Auch der Aalbestand ist stark rückläufig – von 305 Individuen im Jahr 2005 auf nur noch 62 im Jahr 2023.
Trotz dieser deutlichen Hinweise erklärt der Senat in seiner Antwort, man könne aus den Daten den „Reproduktions- und/oder Rekrutierungserfolg“ der Arten nicht ableiten. Gleichzeitig verweist man auf das DWA-Merkblatt M-509 – obwohl dieses explizit fordert, die funktionale Durchgängigkeit über Nachweise belegen zu können.
Der Versuch einer Sielsteuerung am Tatenberger Siel wird vom Senat als „Machbarkeitsprüfung“ bezeichnet – lief allerdings nur für sechs Wochen im Sommer. Zwar fällt dieser Zeitraum grundsätzlich in die Aufstiegsperiode der Meerforelle (Juni bis Oktober/November), doch ist der Erfolg solcher Versuche stark von den jeweiligen Wasserständen abhängig. Eine sechs Wochen kurze Erprobung reicht daher keinesfalls aus, um ökologische Funktionalität seriös zu bewerten.
Hinweise aus der Anglerschaft und von Anwohnern, etwa zu fehlenden Laichhabitaten, Uferabbrüchen oder Umkehrströmungen, werden vom Senat ebenfalls nicht ernst genommen. In der offiziellen Antwort heißt es: „Berichte über Fehlwanderungen liegen der Behörde nicht vor“ – ein bezeichnendes Indiz dafür, dass man kritische Informationen entweder nicht systematisch erfasst oder bewusst ignoriert.
Die CDU-Fraktion fordert daher:
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eine unabhängige Gesamtbewertung aller Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit,
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ein Moratorium für neue Maßnahmen, solange zentrale Barrieren wie in Maschen nicht beseitigt oder deren tatsächliche Durchlässigkeit nicht wissenschaftlich geprüft sind,
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eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle auf Grundlage belastbarer Daten,
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sowie eine koordinierte Zusammenarbeit mit Niedersachsen zur Wiederherstellung eines funktionierenden Wanderkorridors zwischen Elbe, Seevekanal und Bille.
Die bisherige Umweltpolitik des Senats folgt dem Prinzip: viel Geld, wenig Wirkung. Was Hamburgs Gewässer jetzt brauchen, ist keine symbolische Show-Ökologie, sondern echte ökologische Durchgängigkeit – fundiert, wirksam und verantwortungsvoll umgesetzt.
Drucksache 23/513