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Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Etwa 15.000 Haushalte in Hamburg sind berechtigt, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Diese Haushalte wurden in den letzten Wochen per Post darüber informiert. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an die berechtigten Haushalte erfolgt in den kommenden Tagen.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Entlastungspakete den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht, der im Heizkostenzuschussgesetz geregelt ist. Das Heizkostenzuschussgesetz ist am 01.06.2022 in Kraft getreten. Mit dem Heizkostenzuschussgesetz erhalten Haushalte, welche im Zeitraum vom Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bezogen haben, für die Heizperiode 2021/2022 eine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung staffelt sich beim Wohngeld nach der Haushaltsgröße (1-Personen-Haushalt = 270 Euro; 2-Personen-Haushalt = 350 Euro; jede weitere Person + 70 Euro).” so der Senat.