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Hochwasserschutz: Rückhaltebecken sollen in Verantwortung von Hamburg Wasser!

Plan der Hamburger CDU: Die Teiche und Seen, die Starkregen speichern sollen, müssen in die Verantwortung von Hamburg Wasser. Die freiwerdenden Finanzmittel in den Bezirken sollen für die Nachpflanzung von Straßenbäumen und die Pflege des Stadtgrüns ausgegeben werden.

Info Rückhaltebecken

Rückhaltebecken Appelhoffweiher in Steilshoop
Rückhaltebecken Appelhoffweiher in Steilshoop

Regenrückhaltebecken sind in Hamburg ein wichtiger Teil der offenen Oberflächenentwässerung. Bei starkem Regen sollen die Wassermassen in diese Seen und Teiche abfließen.
In Hamburg gibt es 493 Rückhaltebecken in Verantwortung der Verwaltung und viele kleinere auf Privatgrundstücken.

367 RHB werden von den Bezirksämtern verwaltet und sind in deren Verwaltungseigentum.

– rechtlich sind diese RHB „Gewässer“
– Finanzierung durch die „bezirkliche Rahmenzuweisung Gewässer und öffentliches Grün“ sowie „Zweckzuweisung wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“
– zuständige Abteilung in den Bezirksämtern: Fachämter „Management des öffentlichen Raumes“

33 RHB werden von der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) bzw. Hamburg Wasser (HW) verwaltet

– Finanzierung aus den Niederschlagswassergebühren
– diese RHB sind Teil der öffentlichen Abwasseranlagen

3 RHB werden von der Hamburg Port Authority (HPA) verwaltet
35 RHB von der Autobahnmeisterei Stillhorn, 55 von der Autobahnmeisterei Othmarschen verwaltet

– diese RHB liegen an den Bundesfernstraßen in Hamburg

Quellen: Drs. 21/9766, Drs. 22/5227, Drs. 22/5464

Probleme mit den Rückhaltebecken

Wenn die RHB verschlammt und verdreckt (Müll, Geäst) sind bzw. die zugehörigen technischen Anlagen Defekte aufweisen, sind die RHB nicht voll funktionsfähig. Die Verschlammung der Gewässer geschieht ganz automatisch durch natürliche Prozesse.

Übersetzt: Das Wasser fließt bei Starkregen nicht ab und überschwemmt Straßen, Häuser, Autos. Das ist gefährliche für Menschen und Tiere und die Schäden sind sehr teuer.
In Hamburg kommt es heutzutage öfter als früher zu Starkregenereignissen, bedingt durch den Klimawandel. Auch kommt es häufiger zu Dürren, die zu einer Bodenaustrocknung beitragen. Wenn nun der Boden ausgetrocknet ist, kann er kaum Wasser aufnehmen. In Kombination mit Starkregen bedeutet das Wassermassen, die ohne funktionierende RHB unkontrolliert ihren Weg in Keller und auf Straßen finden.

Überschwemmung nach Starkregen in Sasel in 2021
Überschwemmung nach Starkregen in Sasel in 2021

Mangelhafte Pflege der Rückhaltebecken

Einige RHB wurden noch nie entschlammt (Drs. 22/1891, Frage 45), andere nur alle 30 Jahre. Für viele RHB liegen nicht einmal Daten vor.
Die Bezirke klagen über zu geringe finanzielle Zuweisungen, um die regelmäßige Entschlammung von Gewässern übernehmen zu können. Daher gibt es lange Wartelisten. Die Umweltbehörde hat mit BV-Drs. 21-0334.1 auch selbst zugegeben, dass die finanziellen Ressourcen für diese Aufgabe begrenzt sind.

Hamburg Wasser kommt ins Spiel

Wir setzen uns dafür ein, dass die Instandhaltung und Pflege von Regenrückhaltebecken in die Verantwortung des städtischen Wasserversorgers Hamburg Wasser übergeht (Antrag 22/4769). Hamburg Wasser ist Spezialist für Wasserwege und für das Ableiten von überschüssigem Wasser und kann die nötigen Arbeiten schneller, besser und kostengünstiger veranlassen als sieben unterschiedliche Bezirke. Auch weist Hamburg Wasser ausreichend finanzielle Mittel auf. Die Beschäftigen und die bisherigen Mittel, welche die Bezirksämter für die Pflege und Reinigung der RHB erhalten haben, verbleiben bei den Ämtern, um die Nachpflanzung der Bäume sowie der Pflege der Grünflächen endlich auskömmlich bestreiten zu können.

So stünden den Bezirken mehr als 1,5 Mio. Euro (Berechnung unten) für bereits unterfinanzierte Aufgaben wie die Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie für die Nachpflanzung der Bäume zur Verfügung. Auch könnten etwa vier VZÄ für andere Aufgaben eingeplant werden. Hamburg Wasser hat allein im Jahr 2020 68.700.000 €. den Rücklagen zugeführt (Drs. 22/7211). Eine auskömmliche Pflege und Instandsetzung der RHB ist mit diesen Mitteln möglich.

Mit Drucksache 22-7211, Frage 17, teilt der Senat mit, dass eine Übertragung von RHB an Hamburg Wasser geprüft und einzelne identifiziert wurden. Die Prüfung sei jedoch nicht abgeschlossen.

• Straßenbegleitgrün

In Hamburg standen den Bezirksämtern gemäß Senatsauskunft (Drs. 22/3365) in den Jahren 2019 und 2020 durchschnittlich 0,40 €/m² zum Zwecke der Unterhaltung von Grünanlagen zur Verfügung. Laut Deutscher Gartenamtsleiterkonferenz wären aber 1,20 – 4,50 €/m² nötig (Stand 2018), um Grün- und Parkanlagen angemessen in Schuss zu halten.

• Straßenbäume

Straßenbaumpflanzung kosten in der Regel zwischen 1.200 € – 2.500 €; je nach Bedingungen am Standort können bei besonderen Anforderungen die Kosten im Einzelfall bis 3.500 € erreichen. Der Durchschnitt liegt bei ca. 1.500 € (Drs. 22-2823).

Zahlen für das Jahr 2021

Bezirke
  • Kosten für die Grundinstandhaltung von RHB: 1.419.759 Euro
  • Die Unterhaltungsarbeiten aus der Rahmenzuweisung werden nicht anlagenscharf dokumentiert, somit liegen den Bezirksämtern keine Daten im Sinne der Fragestellung vor
  • In den Bezirksämtern sind die jeweiligen Fachämter „Management des öffentlichen Raumes“ zuständig.
Hamburg Wasser
  • Die Instandhaltungskosten für Rückhaltebecken (RHB) ohne technische Einbauten beliefen sich im
    Jahre 2021 bei HW auf ca. 505.000 €.
  • Im Jahr 2021 waren bei HW 2,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit der Wartung und Instandhaltung der
    offenen RHB befasst.
Berechnung
  • Den Bezirken würden durch die Übertragung 1,5 Mio. Euro mehr zur Verfügung stehen.
  • Grundinstandhaltung: 1.419.759 Euro plus die Kosten für die Unterhaltungsarbeiten.

Was tut die CDU Hamburg?

Wir setzen uns für einen besseren Hochwasser- und Überflutungsschutz ein. Bspw. mit dem Antrag 22/4769, in der wir die Übertragung der RHB an Hamburg Wasser fordern. Der Antrag wurde abgelehnt. Dennoch wird derzeit geprüft, welche RHB an Hamburg Wasser übertragen werden können. Daher sehen wir schon jetzt einen Teilerfolg.