Mit der Drucksache 23/1997 – Gesetz zum digitalen Parkraummanagement stellt der Senat das Parken in Hamburg vollständig auf ein kennzeichenbasiertes, automatisiertes Kontrollsystem um. Offiziell geht es um Effizienz, weniger „Zettelwirtschaft“ und Entlastung des Personals. Tatsächlich schafft der Senat damit aber die technische Grundlage, um später deutlich weitergehende Steuerungsinstrumente einzuführen – etwa eine Innenstadtmaut nach Londoner Vorbild.
London zeigt, wohin die Reise gehen kann
In London existieren bereits zwei zentrale Instrumente, die das Verhalten von Autofahrern massiv beeinflussen:
- Congestion Charge: £15 pro Tag, mit Auto-Pay £10,50. Registrierung: £10 jährlich. Das System erkennt automatisch jedes Kennzeichen, bucht ab und verhängt Gebühren bei Nichtnutzung.
- ULEZ (Ultra Low Emission Zone): Seit 2019 ersetzt sie die T-Charge. Diesel müssen Euro 6 erfüllen, Benziner mindestens Euro 4. Wer diese Standards nicht erfüllt, zahlt £12,50 pro Tag zusätzlich.
Beide Systeme basieren auf einer Voraussetzung: durchgängige, automatisierte Erfassung von Kennzeichen im öffentlichen Raum. Genau diese technische Grundlage wird mit dem neuen Hamburger Gesetz geschaffen.
Hamburg setzt nun denselben Baustein ein – offiziell nur fürs Parken
Das Gesetz erlaubt künftig:
- flächendeckende Videokontrollen in Parkräumen
- automatisierte Kennzeichenerfassung
- digitalen Abgleich aller Parkberechtigungen
- verpflichtende Kennzeicheneingabe an Parkscheinautomaten
- vollständige Umstellung auf Kennzeichen als Kontrollmaßstab
Damit fällt eine Schwelle, die bislang ein Schutzmechanismus war: Ohne flächendeckende Kennzeichenerfassung war eine echte Innenstadtmaut kaum technisch durchsetzbar. Nun existiert diese Möglichkeit.
Der Senat begründet dies offiziell mit Effizienzsteigerung, weniger Parksuchverkehr und Bürokratieabbau. Doch die Drucksache macht eines deutlich: Die gesamte Parkraumlogik wird künftig zentral recherchier- und automatisiert kontrollierbar. Wer Parkraum kontrollieren kann, kann auch Fahrtwege, Zonen und Nutzungszeiten kontrollieren.
Nächster Schritt denkbar: eine Hamburger „Clean Air Zone“ oder Innenstadtmaut
Das Gesetz liefert die technische Grundlage, um Londoner Instrumente fast 1:1 zu übertragen:
- Gebühren für Einfahrt in bestimmte Stadtteile
- tagesbezogene Nutzungsentgelte
- emissionsbasierte Zusatzgebühren
- automatische Sanktionen bei Verstößen
Gleichzeitig arbeitet der Senat laut Klimaplan an Maßnahmen zur „Reduktion des motorisierten Individualverkehrs“ – ein politisches Ziel, für das eine Maut ein wirkungsvolles Werkzeug wäre.
Mit dem „Gesetz zum digitalen Parkraummanagement“ schafft der Senat weit mehr als nur ein modernes Parksystem. Er schafft jene rechtlichen Vorrausetzungen, ohne die ein London-ähnliches Gebühren- und Kontrollsystem nie möglich wäre.
Wer heute glaubt, es gehe nur ums Parken, wird morgen überrascht sein, wenn Einfahrtgebühren, Emissionszonen oder Innenstadtmauten Realität werden. Und eines ist sicher: Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind nun geschaffen.

