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Japanische Staudenknöterich – Bekämpfung durch den Senat erfolgt bereits – Helfen Sie mit und melden Sie den Befall per Melde-Michel

Der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) ist eine invasive Pflanze, die sich auch in Hamburg ausbreitet. Mit Drucksache 22/6058teilt der Senat mit, dass durch die Ausbreitung des Japanischen Staudenknöterichs heimische Vegetation verdrängt wird. Da der Japanische Knöterich einen geringen Wert für die Biodiversität besitzt, gehen laut Senat durch seine Ausbreitung Lebensräume für heimische Arten verloren.

Er hat sich bereits in allen Bezirken ausgebreitet.

Bekämpft wird der Japanischen Staudenknöterich bspw. durch das mehrmalige Mahd im Jahr, Ausstechen von Beständen, Ausbaggern von belastetem Boden sowie teilweise durch Abdeckung mit Folien – um einen Austrieb zu verhindern. Die Biomasse wird der thermischen Verwertung zugeführt, um eine Ausbreitung über Kompost zu vermeiden.

Gemäß Senatsauskunft (22/6208), ist insbesondere das mehrmalige Mähen eine anerkannte Maßnahme, die auch durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland im Sinne einer Handlungsempfehlung gelistet ist. Mit dieser Methode können die Bestände des Japanischen Knöterichs langfristig ausgemergelt werden, um an diesen Stellen z.B. gezielt hochwertige Biotope zu erhalten oder zu entwickeln. Das mehrmals im Jahr praktizierte Mähen entzieht dem Knöterich mehr Pflanzenmasse, als dieser in der gleichen Zeit produzieren kann. Folglich bleibt dem Bestand keine Energie zur weiteren Ausbreitung, und er wird in Folge der negativen Energiebilanz reduziert.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen den Japanischen Staudenknöterich wurde geprüft und als nicht zielführend eingestuft, da die Pflanzen oft entweder in für Menschen zugänglichen oder in biologisch sensiblen Bereichen wachsen. An Gewässern und in der öffentlichen Grünflächenpflege werden Herbizide regelhaft nicht eingesetzt. In Naturschutzgebieten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten.

Jedoch ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Situationen möglich. In diesen Fällen erfordert er mehrjährige Erfolgskontrollen und darf nur unter Berücksichtigung der Auswirkung auf Nichtzielarten stattfinden.

Gegen den Riesenbärenklau wurde mit Genehmigung des Pflanzenschutzamtes aufgrund spezieller Bodenverhältnisse und Topografie im Bezirk Wandsbek ein Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Auch im Bezirk Hamburg – Mitte wurde der Riesenbärenklau mit Herbiziden bekämpft.

Der Japanische Staudenknöterich ist jedoch nicht die einzige invasive Pflanze in Hamburg. Ein allgemeines Monitoring für invasive Pflanzenarten gibt es zwar nicht, folgende Arten stehen jedoch im Fokus und werden entsprechend bekämpft:

• Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

• Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)

• Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus)

• Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia)

• Armenische Brombeere (Rubus armeniacus)

• Riesen-Goldrute (Solidago gigantea)

• Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)

Die Bekämpfung mit anschließender regelmäßiger Nachkontrolle erfolgt in Abhängigkeit vom Standort und der jeweiligen Art mechanisch durch regelmäßiges Mähen, Ausreißen, Ausstechen, Ausgraben, Ausbaggern und im Falle der Spätblühenden Traubenkirsche durch Rückschnitt und Fällung. Darüber hinaus wurde in einem Fall auch ein thermisches Verfahren genutzt.