Auf die Frage, ob die Polizei für den Stadtteil Steilshoop ein Böllerverbot zu Silvester erlassen wird, hat der Senat eine klare Antwort gegeben: Nein.
Die Polizei verweist darauf, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens und Abbrennens von Pyrotechnik an hohe rechtliche Hürden gebunden ist. Für die Bewertung stützt sie sich auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Demnach konzentrieren sich die Einsatzschwerpunkte zu Silvester vor allem im Innenstadtbereich – insbesondere rund um Binnenalster und Jungfernstieg. Dort kommt es erfahrungsgemäß zu besonders großen Menschenansammlungen, auch von Familien mit Kindern, sodass ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht.
Für Steilshoop liegen der Polizei nach eigener Einschätzung derzeit keine Erkenntnisse vor, die ein Böllerverbot rechtfertigen würden. Entsprechend wird es für den Stadtteil kein polizeiliches Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel geben.
– Drucksache 23/1190 –

