Im Einkaufszentrum Steilshoop und im Ärztehaus gibt es seit Jahren Hinweise auf umfangreichen Wohnungsleerstand. Gleichzeitig ist Wohnraum in Hamburg knapp. Umso unverständlicher ist, dass das Verfahren zur Aufklärung der Leerstände weiterhin nicht abgeschlossen ist.
Bereits seit Februar 2026 versucht das Bezirksamt Wandsbek, die notwendigen Informationen vom Eigentümer zu erhalten. Nach Angaben des Senats wurde dieser schriftlich am 25. Februar, 20. Juli und 10. August 2026 zur Auskunft nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz aufgefordert und zusätzlich mündlich erinnert.
Das Wohnraumschutzgesetz soll unter anderem dazu beitragen, vorhandenen Wohnraum zu erhalten und Zweckentfremdung zu verhindern. Zuständig für die Umsetzung sind die Wohnraumschutzstellen der Bezirksämter.
Rechtliche Möglichkeiten sind vorhanden
Der Senat hatte bereits bestätigt, dass das Bezirksamt bei einer nicht erteilten Auskunft nicht machtlos ist. Möglich sind unter anderem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 15 HmbWoSchG und Zwangsmittel nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Genau deshalb habe ich nachgefragt, ob diese Möglichkeiten nach den mehrfach erfolglosen Auskunftsersuchen nun tatsächlich eingesetzt werden.
Die Antwort fällt äußerst knapp aus:
„Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, zu dem aus Datenschutzgründen keine detaillierten Angaben gemacht werden können.“
Mehr erfährt man nicht. Der Senat beantwortet damit weder, ob inzwischen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, noch, ob Zwangsmittel angeordnet wurden oder wann mit weiteren Schritten zu rechnen ist.
Das ist wenig befriedigend. Wenn ein Eigentümer über Monate mehrfach schriftlich zur Auskunft aufgefordert und zusätzlich mündlich erinnert wird, muss irgendwann die Frage erlaubt sein, welche Konsequenzen daraus folgen.
Gerade in Steilshoop ist das keine Nebensache. Es geht um Wohnungen, die möglicherweise seit längerer Zeit leer stehen, während gleichzeitig überall über fehlenden Wohnraum gesprochen wird.
Das Bezirksamt verfügt über rechtliche Instrumente. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Möglichkeiten theoretisch bestehen, sondern ob sie auch tatsächlich genutzt werden. Genau diese Frage bleibt weiterhin unbeantwortet.
Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) und Antwort des Senats, Drs. 23/5367 vom 22. September 2026.

