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Leerstehender Wohnraum in Hamburg: Jetzt melden – jeder Hinweis zählt

Wohnraum ist in Hamburg knapp. Umso wichtiger ist es, dass Wohnungen nicht unnötig leer stehen. Die Stadt Hamburg macht deshalb klar: Leerstehender Wohnraum muss gemeldet werden – und wenn das nicht passiert, sind auch die Bürger ausdrücklich aufgerufen, tätig zu werden.

Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz gilt Wohnraum als leerstehend, wenn er bezugsfertig ist und länger als vier Monate nicht genutzt wird. Eigentümer sind verpflichtet, diesen Leerstand anzuzeigen. Geschieht das nicht, können auch Nachbarn oder andere Bürger einen entsprechenden Hinweis geben – auf Wunsch sogar anonym.

Warum das wichtig ist: Jeder unnötige Leerstand verschärft die Situation auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Wohnungen, die monatelang oder sogar jahrelang leer stehen, fehlen Menschen, die dringend ein Zuhause suchen. Meldungen helfen der Verwaltung, Missstände aufzudecken und Maßnahmen einzuleiten, damit Wohnraum wieder genutzt wird.

Die Stadt stellt dafür ein offizielles Meldeverfahren zur Verfügung. Dort ist genau beschrieben, was als Leerstand gilt, welche Angaben gemacht werden sollten und wie die Meldung erfolgt.

Weitere Informationen und das offizielle Meldeverfahren finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/service/info/111050945/n0/