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Lückenschlussprogramm – Grünes Netz Hamburg – Viel angekündigt, wenig gehalten

Das grüne Netz soll Hamburg eine grüne Infrastruktur geben, indem die grünen Oasen der Stadt wie Parks, Spielplätze, KGV und Friedhöfe miteinander verknüpft werden. Zentrale Bestandteile sind die zwei Grünen Ringe und zwölf Landschaftsachsen. Diese werden jedoch immer wieder durch Lücken unterbrochen, welche durch das Lückenschlussprogramm so weit wie möglich geschlossen werden sollten. Leider sind bis heute nicht viele der potenziellen Maßnahmen umgesetzt worden.

Vielen unter Ihnen wird das Grüne Netz bekannt sein. Ziel des Hamburger Landschaftsprogramms ist die Verknüpfung von Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen durch breite Grünzüge oder schmalere Grünverbindungen zu einem grünen Netz. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen.

Zentrale Bestandteile sind die zwei Grünen Ringe und zwölf Landschaftsachsen. Der Erste Grüne Ring verläuft auf dem ehemaligen Wallring in etwa einem Kilometer Entfernung um das Rathaus herum. Der Zweite Grüne Ring verbindet die großen Parkanlagen und Parkfriedhöfe Hamburgs miteinander und hat eine Länge von knapp 100 Kilometern. Ausgehend vom 1. Grünen Ring führen die zwölf Landschaftsachsen auf grünen Wegen und durch unterschiedlichste Grünflächen von der Innenstadt zum 2. Grünen Ring und weiter darüber hinaus.

Leider werden diese grünen Wege immer wieder durch Lücken unterbrochen, weshalb im Jahre 2019 eine Potenzialanalyse zur Schließung von Wegelücken im Grünen Netz Hamburg in Auftrag gegeben wurde (siehe 22-587).

Wie der Senat mitteilt, entstand im Ergebnis ein Flächenpool, der potenzielle Maßnahmen beschreibt. Es handelt sich dabei um vor bereitende Angebotsplanungen, die anlassbezogen zum Beispiel für Kompensationsmaßnahmen bei ausnahmsweiser baulicher Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen auch Eingang in Bebauungsplanverfahren, stadtteilbezogene Freiraumkonzepte, Masterpläne und Objektplanungen finden. In den meisten Fällen werden die Maßnahmen nicht 1 : 1 umgesetzt werden können. Die Umsetzung ist vielfach abhängig von Dritten, von Planungen im Umfeld oder beispielsweise den Eigentumsverhältnissen.

Darüber hinaus wurde, unterteilt nach Bezirken, eine Priorisierung der Wegelücken vorgenommen. Der Maßnahmenpool umfasst insgesamt 131 Lückenschlussmaßnahmen, von denen 47 in Steckbriefen detaillierter beschrieben werden. Die Umsetzung erfolgt anlassbezogen. Von den 47 priorisierten Wegelücken wurde für insgesamt sechs die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie vorgeschlagen.

Das alles wurde im Juni des letzten Jahres bekannt gegeben. Ich habe nun erneut nachgefragt (22-6059), wie es um die Umsetzung besagter Maßnahmen bestellt ist.

Passiert ist seitdem leider nicht viel, so wurden keine Machbarkeitsstudien für die priorisierten Wegelücken abschließend durchgeführt. Ansonsten bleibt der Senat vage, so heißt es, dass die bauliche Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes auf Grundlage des im Sommer abgeschlossenen Vertrags für Hamburgs Stadtgrün der Bürgerschaft jährlich berichtet wird. Das Monitoring dazu wird derzeit von der zuständigen Fachbehörde gemeinsam mit den Bezirksämtern aufgesetzt.

Weiter heißt es, dass Maßnahmen aus dem Lückenschlussprogramm in allen laufenden Verfahren (Bebauungsplanverfahren, stadtteilbezogene Freiraumkonzepte, Masterpläne und Objektplanungen) berücksichtigt werden, ohne konkrete Beispiele nennen zu können.

Sodann muss der Senat einräumen, dass In einigen Abschnitten das Freiraumnetzwerk auch durch bebaute, heterogene Stadtquartiere führt. Hier sind qualitative Verbesserungen im Hinblick auf die Grünqualität nur begrenzt umsetzbar. Brüche und Barrieren sollen u.a. mithilfe des Lückenschlussprogramms aufgehoben werden.

Hoffen wir, dass dies bald geschieht.