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Mieterstrommodell: Senat sieht Chancen – doch rechtliche Unsicherheiten bremsen Umsetzung

Der Hamburger Senat bewertet das Mieterstrommodell grundsätzlich positiv. Es gilt als ein wichtiges Instrument, um das Solarpotenzial auf vermieteten Gebäuden besser zu nutzen und gleichzeitig Mieterinnen und Mieter aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Für viele bietet sich dadurch die Möglichkeit, zu vergleichsweise günstigen Konditionen klimafreundlichen Strom direkt vom eigenen Dach zu beziehen.

Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass die Umsetzung von Mieterstromprojekten mit erheblichen Hürden verbunden ist. Ein zentrales Problem sind die komplexen und teils widersprüchlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende 2024 festgestellt, dass die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definierte „Kundenanlage“ nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) griff diese Einschätzung im Mai 2025 auf, sodass nun Rechtsunsicherheiten bestehen, die den Ausbau von Mieterstrom bremsen. Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, eine europarechtskonforme Klarstellung vorzunehmen.

Neben der juristischen Problematik belasten auch hohe Investitionskosten die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte – insbesondere in Bestandsgebäuden. Häufig muss die Hauselektrik einschließlich der Zählerplätze aufwendig ertüchtigt werden, um den gesetzlichen Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) zu entsprechen. Für viele Vermieterinnen und Vermieter stellt dies eine kaum tragbare Hürde dar.

Die für Energie zuständige Hamburger Behörde sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Auf Bundesebene soll der Zugang zu Mieterstromangeboten erleichtert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen praxisgerechter ausgestaltet werden. Nur so kann das Modell sein volles Potenzial entfalten und einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten.

Quelle: 23-00962