Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Damit bleibt die sogenannte Mietpreisbremse weiterhin ein zentrales Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor stark steigenden Neuvertragsmieten zu schützen.
Konkret bedeutet die Regelung, dass bei der Neuvermietung von Wohnungen die Miete in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die neue Verordnung schließt direkt an die bisherige Regelung an, die bis Ende Juni 2025 gegolten hätte. Hamburg nutzt damit den vollen gesetzlich vorgesehenen Rahmen aus.
Hintergrund ist eine bundesgesetzliche Regelung aus dem Jahr 2015, die angesichts angespannter Wohnungsmärkte eine Mietpreisbegrenzung ermöglicht. 2020 wurde sie auf Bundesebene bis 2025 verlängert. Nun bereitet die Bundesregierung eine Ausweitung bis Ende 2029 vor. Hamburg hatte sich dafür im Bundesrat stark gemacht.
Zudem wurden seit Einführung der Mietpreisbremse verschiedene Verbesserungen zum Schutz der Mietenden umgesetzt. So ist es inzwischen möglich, überhöhte Mieten mit einer einfachen Rüge zurückzufordern – rückwirkend bis zum Vertragsbeginn, sofern die Rüge innerhalb von 30 Monaten erfolgt.