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Milliardenprojekte der öffentlichen Unternehmen der Umweltbehörde: Fegebank muss bei Aufsichtsräten jetzt für mehr Fachkompetenz sorgen

Bei den Großprojekten der öffentlichen Unternehmen im Verantwortungsbereich der BUKEA sind in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensteigerungen und Terminverzögerungen aufgetreten. Allein bei den bislang bekannten Großprojekten summieren sich die Kostensteigerungen auf rund 1,4 Milliarden Euro. Betroffen sind unter anderem das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg, VERA II bei HAMBURG WASSER sowie Projekte der Hamburger Energiewerke. (Drs. 23/4834; Drs. 23/4608)

Gerade angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die Aufsichtsräte der öffentlichen Unternehmen der BUKEA fachlich ausreichend aufgestellt sind, um Großprojekte mit Investitionsvolumina von mehreren hundert Millionen Euro wirksam zu kontrollieren.

Die Antwort des Senats fällt bemerkenswert aus. Trotz der erheblichen Kostensteigerungen und Terminprobleme erklärt er ausdrücklich: „Eine grundsätzliche Erhöhung der Anforderungen ist nicht erforderlich.“ (Drs. 23/4834)

Das überzeugt nicht. Ein Aufsichtsrat muss ein Großprojekt zwar nicht selbst operativ steuern. Er muss aber in der Lage sein, die Berichte der Geschäftsführung kritisch zu bewerten, Risiken zu erkennen und die richtigen Fragen zu Kosten, Terminen, Nachträgen, Projektorganisation und Projektcontrolling zu stellen.

Senat legt Fachkenntnisse der Aufsichtsräte nicht offen

In meiner Anfrage habe ich deshalb konkret danach gefragt, welche Mitglieder der Aufsichtsräte der Stadtreinigung Hamburg, der Hamburger Stadtentwässerung und der Hamburger Energiewerke nachweisbare praktische Erfahrungen bei der Steuerung, Durchführung oder Kontrolle von Bau-, Infrastruktur- oder Industrieprojekten mit einem Investitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro besitzen.

Der Senat nennt keine einzige Person und legt auch nicht dar, auf welche konkreten Großprojekterfahrungen sich die Qualifikation der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder stützt. Stattdessen verweist er darauf, dass der Aufsichtsrat als Gesamtorgan handele. (Drs. 23/4834)

Besonders bemerkenswert ist die Begründung für diese fehlende Transparenz. Der Senat führt aus, dass die öffentliche Benennung besonderer Fachkenntnisse bei Problemen des Unternehmens einen besonderen „Rechtfertigungsdruck“ auf das entsprechende Aufsichtsratsmitglied ausüben könnte. Es könnte dann die Frage gestellt werden, weshalb gerade dieses Mitglied mit seiner Spezialkompetenz ein Problem nicht erkannt oder nicht früher Maßnahmen ergriffen habe. (Drs. 23/4834)

Doch genau diese Fragen müssen bei öffentlichen Unternehmen erlaubt sein. Aufsichtsräte kontrollieren die Geschäftsführung im Auftrag der Stadt. Wer diese Verantwortung übernimmt, muss sich auch der Frage stellen, ob Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und kritisch hinterfragt wurden.

Kein einheitliches Großprojektcontrolling

Noch problematischer wird die Situation durch eine weitere Aussage des Senats: „Ein einheitliches ressort- und unternehmensübergreifendes Großprojektcontrolling für alle öffentlichen Unternehmen der FHH mit standardisierten Kennzahlen zu Kosten, Risiken, Nachträgen und Verantwortlichkeiten besteht derzeit nicht.“ (Drs. 23/4834)

Gleichzeitig stellt der Senat fest: „Die FHH als Gesellschafterin steuert ihre Beteiligungen über die Aufsichtsgremien.“ (Drs. 23/4834)

Für die öffentlichen Unternehmen im Verantwortungsbereich der BUKEA ergibt sich daraus ein erheblicher Widerspruch: Es gibt kein einheitliches übergreifendes Monitoring der Großprojekte, gleichzeitig setzt die Stadt bei der Kontrolle wesentlich auf die Aufsichtsräte – will aber trotz der Erfahrungen der vergangenen Jahre die grundsätzlichen Anforderungen an deren Qualifikation nicht erhöhen.

Das passt nicht zusammen.

Fegebank hat Verbesserungen versprochen – jetzt muss sie liefern

Umweltsenatorin Katharina Fegebank hat angesichts der erheblichen Probleme bei den Großprojekten in ihrem Verantwortungsbereich Verbesserungen bei Kontrolle und Steuerung angekündigt. Daran muss sie sich jetzt messen lassen.

Die anstehenden Neubesetzungen der Aufsichtsräte sind eine konkrete Gelegenheit, zu zeigen, dass aus den Kostensteigerungen und Fehlentwicklungen tatsächlich Konsequenzen gezogen werden.

Ich fordere deshalb, dass bei der nächsten Neubesetzung eines Aufsichtsrates eines öffentlichen Unternehmens im Verantwortungsbereich der BUKEA, das derartige Großprojekte verantwortet, mindestens ein Mitglied über nachweisbare praktische Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Steuerung, Durchführung oder Kontrolle vergleichbarer großer Bau-, Infrastruktur- oder Industrieprojekte verfügen muss.

Gerade bei der Stadtreinigung Hamburg besteht jetzt Handlungsbedarf. Die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates ist am 8. Juli 2026 ausgelaufen. Bis zur Benennung der neuen Mitglieder führen die bisherigen vom Senat berufenen Mitglieder ihr Amt fort. (Drs. 23/4834)

Nach den Erfahrungen mit dem ZRE wäre es nicht nachvollziehbar, einen neuen Aufsichtsrat zu berufen, ohne sicherzustellen, dass dort nachweisbare Großprojektexpertise vorhanden ist. Das Gleiche muss für die anderen öffentlichen Unternehmen der BUKEA gelten, die Investitionen im dreistelligen Millionenbereich verantworten.

Nach Kostensteigerungen von rund 1,4 Milliarden Euro darf die Konsequenz nicht sein, dass grundsätzlich alles so bleibt wie bisher. Es braucht mehr Fachkompetenz in den Aufsichtsräten und ein einheitliches Monitoring der großen Investitionsprojekte.

Umweltsenatorin Fegebank hat Verbesserungen versprochen. Jetzt muss sie liefern. Wenn bei einem der nächsten Großprojekte erneut Kosten und Termine aus dem Ruder laufen, darf es am Ende nicht wieder heißen, man habe auf die Angaben und Einschätzungen der Geschäftsführung vertraut. Vertrauen ersetzt keine Kontrolle – und genau dafür sind Aufsichtsräte da.

Quellen: Drs. 23/4834; Drs. 23/4608.